Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Die  besondere  Nosologie  und  Therapie
  Prof.  Schreger;  die  besondere  der
chronischen  Krankheiten,  Geheimerrath  von
Wendt.

Die  Krankheiten  der  Kinder  insbesondere
  wird  Prof.  Henke  betrachten;  die
Augen-Krankheiten  insbesondere  Prof.
Schreger,  die  Seelen:  Krankheiten
Doktor  Zimmermann;  die  Ohnmacht
und  den  Scheintod  Prof.  Schreger,
auch  Doktor  Fleischmann.

Die  Chirurgie  lehrt  Prof.  Schre,
ger  nach  seinem  Lehrbuche.

Die  Geburtshilfe,  derselbe,  nach
Froriep.

Die  gerichtliche  Heilkunde  (medicina
  forensis)  werden  lehren  Prof.  Loschge
  nach  Metzger,  Prof.  Heuke  nach  seinem
eigenen  Lehrbuche.

Die  medizinische  Polizei  Poof.
Henke,  auch  Doktor  Zimmermann.

Zu  Vorlesungen  über  Pastoralmedizin,
  d.  h.  einen  Inbegriff  solcher  medizinischen
  Kenntnisse,  welche  dem  Geistlichen,
als  Seelsorger,  nöthig  und  nitzlich  sind,  ist
Doktor  Sache  bereit.

Zu  Vorlesungen  über  die  Geschichte
der  Heilkunde  Geheimerrath  v.  Wendt.

Das  Clinicum  steht  unter  der  Direktion
  des  Geheimenraths  von  Wendt;  die
daran  Theil  nehmenden  Studirenden  versammeln
  sich  täglich  um  ro  Uhr  im  Hause  des
Direktors,  um  sowohl  die  daselbst  sich  einfindenden
  Kranken  zu  beobachten,  als  auch
von  denen,  die  in  ihren  Häusern  besforge

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werden,  Bericht  abzustatten  und  die  neue  An,
weisung  zum  Heil-Verfahren  zu  empfangen.

IV.  Kameral=  Wissenschaften.

Die  Staatswirthschafts=  und  Fie
nanz-Wissenschaft  wird  Prof.  Harl
nach  seinem  Handbuche  lehren;  auch  wird
Mag.  Rau  über  die  Staatswirthschaft  nach
dem  Lehrbuche  des  Grafen  von  Soden  Vorlesungen
  halten.

Ueber  die  Landwirthschafe,  derselbe.

Ueber  die  Forst-Wissenschaft  Dektor
  Goldfuß.

Ueber  die  Berg  Baukunde,  derfelbe.

Das  Hüttenwesen,  (.  bei  der  Chemie
unter  der  Naturkunde.

Ueber  das  Münzwesen  Poof.  Hildebrandt.


Ueber  die  Polizei  Prof.  Harl,  mit
besonderer  Rücksicht  auf  die  Polizei:  Geseze
des  Königreichs  Baiern,  nach  seinem  Handbuche
  der  Polizei-Wissenschaft.

Ueber  die  Kriegs-Polizei  insbesondere,
  derselbe,  nach  seinem  Handbuche  der
Kriegs-Polizei-Wissenschaft.

Eben  derselbe  wird  ein  Eraminatot
rium  über  Kameral  Wissenschaften  halten.

In  den  verschiedenen  Methoden  der  Geldund
  Waaren=  Rechnungen,  und  der  daraus
bestehenden  Buchhalrung  für  Handels:  und
Wechsel=  Geschäfte,  desgleichen  für  Verwaltungen
  von  Staats,  Kassen,  unterrichtet  der
behrer  Horn.

Im  Fechten  und  Voltigiren,  desgleichen
  in  allen  Arten  gomnastischer