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Soweit gegen Entscheidungen rn Verfügungen der Aufsichtsbehörde Üüber
die Handwerkskammer nach den Vorschriften der Gewerbeordnung Rechtsmittel zulässig
sind, entscheidet darüber die Landesregierung.
Greiz, am 17. Februar 1900.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Dictel.
Saupe.
8. R 4 2. Mal n 4.
vom 21. Februar 1900,
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die Wittwenund
Waisenkasse Gestalozzicast der Lehrerschaft in Zeulenroda
betreffend
Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vom 10. dieses Monats sind der
Wittwen= und Waisenkasse (Pestalozzikasse) der Lehrerschaft in Zeulenroda die Rechte
einer juristischen Person verliehen worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wird.
Greiz, am 21. Februar 1900.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Dietel.