Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

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Soweit  gegen  Entscheidungen  rn  Verfügungen  der  Aufsichtsbehörde  Üüber
die  Handwerkskammer  nach  den  Vorschriften  der  Gewerbeordnung  Rechtsmittel  zulässig
  sind,  entscheidet  darüber  die  Landesregierung.

Greiz,  am  17.  Februar  1900.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.
v.  Dictel.

Saupe.

8.  R  4  2.  Mal  n  4.

vom  21.  Februar  1900,

die  Verleihung  der  Rechte  einer  juristischen  Person  an  die  Wittwenund
  Waisenkasse  Gestalozzicast  der  Lehrerschaft  in  Zeulenroda
betreffend

Mittelst  Höchstlandesherrlicher  Signatur  vom  10.  dieses  Monats  sind  der
Wittwen=  und  Waisenkasse  (Pestalozzikasse)  der  Lehrerschaft  in  Zeulenroda  die  Rechte
einer  juristischen  Person  verliehen  worden,  was  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht  wird.

Greiz,  am  21.  Februar  1900.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.

v.  Dietel.