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d. M. ist das bisher zur Pfarrei Erl, Landgerichts
Kufstein im Innkreise gehoͤrige Vikariat
Nußdorf, Landgerichts Rosenheim
im Isar-Kreise zu einer selbstständigen Pfarrei
erhoben worden.
Die Pfarrei Nußdorf enthält in einem
Umfange von einer Quadratmeile 63a Seelen.
Von dem Pfarrer müssen dem dermaligen
Pfarrer Johann Evangelist Karer zu Erl,
die von ihm aus den Nußdorfischen Vikariats:=
Revenüen bisher bezogenen Zehenten
und Siiftsgelder 2c. mit 133 fl. 53 kr. auch
noch serner, so lange er im Besize der Pfarrei
Erl verbleiben wird, verabreicht werden.
Das Einkommen der Pfarrei Rußdorf
reduzirt sich daher für dermalen auf
484 fl. 5 kr.
Qualiffizirte Bewerber um diese Pfarrei
haben sich mit den vorschristsmäßigen Zeugnissen
in Zeit drei Wochen bei dem unmirtelbar
ihnen vorgesezten General-Kreis-Kommissariate
zu melden.
München den 17. April 1812.
Königliches General-Komissariat
des Isar-Kreises.
Freiherr von Schleich.
Rainprechter.
Die Erledigung der Pfarrei Schärding betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch Resignation des Dechants, und
Pfarrero Melchior Link ist die Pfarrei der
Stadt Schárding erlediger. Sie liege in
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der Diözese Passau, im bandgerichte Schärding,
zählt unter 3231 Seelen, 1332 Kommunikanten,
hat keine Filial, und nur eine
Stadeschule.
Von ihrem reinen Ertrage, der nach Abzug
der auf 135 fl. berechneten Enrrichtungen
1812 fl. 46 kr. entzisert, und wobei
ein nur unbedeutender OekonomieBezug
von 20 Gulden in Anschlag kommen konnte,
muß die anständige Sustentation eines, oder
nach Umständen zweier Hilfsgeistlichen, dermal
noch die Miethe für die Wohnungen
bis zur Herstellung des abgebrannten Pfarrgebäudes
bestritten, endlich an die in Vorzeiten
von Schärding excurrendo versehenen,
seit den lezten Jahren aber selbstständigen
Seelsorge= Stationen ein Beitrag, jedoch
immer in einem, mit dem anständigen
Unterhalte eines Pfarrers verträglichen Maße
entrichtet werden.
Die zur Erlangung dieser Pfarrei scch
geeignet achtenden Kompetenten haben ihre
Gesuche binnen 4 Wochen bei ihren treffenden
General-Kommissariaten einzulegen.
Passau den 23. April 1812.
Königliches General-Kommissariat
des Unter-Donaukreises.
Graf von Kreith.
v. Schleis.
(Die Erledigung der katholischen Pfarrei Neukirchen
am Sand betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Es ist die katholische Pfarrei Neukirchen
am Sand, im Landgerichte Kau#, durch