Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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d.  M.  ist  das  bisher  zur  Pfarrei  Erl,  Landgerichts
  Kufstein  im  Innkreise  gehoͤrige  Vikariat
  Nußdorf,  Landgerichts  Rosenheim
im  Isar-Kreise  zu  einer  selbstständigen  Pfarrei
  erhoben  worden.

Die  Pfarrei  Nußdorf  enthält  in  einem
Umfange  von  einer  Quadratmeile  63a  Seelen.


Von  dem  Pfarrer  müssen  dem  dermaligen
Pfarrer  Johann  Evangelist  Karer  zu  Erl,
die  von  ihm  aus  den  Nußdorfischen  Vikariats:=
  Revenüen  bisher  bezogenen  Zehenten
und  Siiftsgelder  2c.  mit  133  fl.  53  kr.  auch
noch  serner,  so  lange  er  im  Besize  der  Pfarrei
Erl  verbleiben  wird,  verabreicht  werden.

Das  Einkommen  der  Pfarrei  Rußdorf
reduzirt  sich  daher  für  dermalen  auf

484  fl.  5  kr.

Qualiffizirte  Bewerber  um  diese  Pfarrei
haben  sich  mit  den  vorschristsmäßigen  Zeugnissen
  in  Zeit  drei  Wochen  bei  dem  unmirtelbar
  ihnen  vorgesezten  General-Kreis-Kommissariate
  zu  melden.

München  den  17.  April  1812.
Königliches  General-Komissariat
des  Isar-Kreises.

Freiherr  von  Schleich.
Rainprechter.

 

Die  Erledigung  der  Pfarrei  Schärding  betreffend.)


Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Durch  Resignation  des  Dechants,  und

Pfarrero  Melchior  Link  ist  die  Pfarrei  der

Stadt  Schárding  erlediger.  Sie  liege  in

 

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der  Diözese  Passau,  im  bandgerichte  Schärding,
  zählt  unter  3231  Seelen,  1332  Kommunikanten,
  hat  keine  Filial,  und  nur  eine
Stadeschule.

Von  ihrem  reinen  Ertrage,  der  nach  Abzug
  der  auf  135  fl.  berechneten  Enrrichtungen
  1812  fl.  46  kr.  entzisert,  und  wobei
ein  nur  unbedeutender  OekonomieBezug
von  20  Gulden  in  Anschlag  kommen  konnte,
muß  die  anständige  Sustentation  eines,  oder
nach  Umständen  zweier  Hilfsgeistlichen,  dermal
  noch  die  Miethe  für  die  Wohnungen
bis  zur  Herstellung  des  abgebrannten  Pfarrgebäudes
  bestritten,  endlich  an  die  in  Vorzeiten
  von  Schärding  excurrendo  versehenen,
  seit  den  lezten  Jahren  aber  selbstständigen
  Seelsorge=  Stationen  ein  Beitrag,  jedoch
  immer  in  einem,  mit  dem  anständigen
Unterhalte  eines  Pfarrers  verträglichen  Maße
  entrichtet  werden.

Die  zur  Erlangung  dieser  Pfarrei  scch
geeignet  achtenden  Kompetenten  haben  ihre
Gesuche  binnen  4  Wochen  bei  ihren  treffenden
  General-Kommissariaten  einzulegen.

Passau  den  23.  April  1812.
Königliches  General-Kommissariat
des  Unter-Donaukreises.

Graf  von  Kreith.
v.  Schleis.

 

 

(Die  Erledigung  der  katholischen  Pfarrei  Neukirchen
  am  Sand  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Masestät  des  Königs.
Es  ist  die  katholische  Pfarrei  Neukirchen

  am  Sand,  im  Landgerichte  Kau#,  durch