Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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24. Maͤrz dieses Jahrs, genehmigen Wir 
den vom Landgerichte Nürnberg auf aus- 
drückliches Verlangen der betheiligten Ge- 
meinden hergestellten Entwurf einer Kriegs- 
kosten: Ausgleichung der Station Oberasbach 
vom 2à4. Februar 1o bis lezten September 
1808 dergestalt, daß nach der von der Su- 
perrevision normalmässig verfügten Modera- 
tion der Kosten-Ausäze die auszugleichende 
Total-Summe der Kriegskosten auf 28,908 fl. 
4 kr. ## pf. zu berechnen, und nach anliegen- 
der tabellarischer Uebersicht unter die zur Sta- 
tion Oberasbach gehörigen Orte nach der 
Morgenzahl ihrer Grund-Bestzungen derge- 
stalt zu repartiren ist, daß 
der Ort Anwanden 
*2 eind 37 3% 
* Uncerasbach 3082 " 
über die bereits selbst bestrittenen Kosten nach- 
zubezahlen, und hievon 
1111 fl. 74 kr. 
der Ort Oberasbach 870 fl. a kr. 
* renttes. 373.133= 
*Rehdorf 443247 
iu empfangen har. 
Wornach die erfoderliche Umlage von 
1880 fl. 4% kr. nach der Morgenzahl der 
Bestzungen der oberwähnten drei Orte zu re- 
partiren, und durch das einschlägige Rentamt 
erheben zu lassen ist. 
Muͤnchen den 17. Mai 1812. . 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekrerä 
Baumiller. 
(Die erledigte Pfarrei Wallenfe Is betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestat des Königs. 
Durch den Tod des farrers Elblein ist 
die Pfarrei Wallenfels, im Landgerichte 
Kronach, in Erledigung gekommen. 
Der Umfang der Pfarrei beträgt drei 
Stunden und zählt 1088 Seelen. 
Sie hat kein Filial und keinen Hilfs- 
priester. 
Ihre Einkünfte belausen sich auf Joo fl. 
die Ausgaben aber auf fl. 
Die Kompecenten um dieselbe haben sich 
binnen 14 Tagen bei unterzeichneter Seelle 
schriftlich zu melden, und die vorschriftmässi- 
gen Zeugnisse beizubringen. 
Baireuth, den 10. Mai 1872. 
Königliches General= Kommtssariat 
des Main-Kreises. 
In Abwesenheit des Gen. Kommissärs. 
Freiherr von Lochner. 
Friedmann. 
  
(Die Pfarrei Bubenheim betreffend. ) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die unterzeichnete Stelle findet sich in Be- 
ziehung auf diejenigen Geistlichen, welche um 
Beförderung auf die Pfarrei Bubenheim 
nachgesucht haben, bewogen, hiemit bekanne 
zu machen, daß die im XVI. Stück S. 46 
des diesjährigen Regierungsblarts angczeigte 
Erledigung dieser Pfarrei, der inzwischen ein 
getretenen Umstände wegen, nicht statt gehabe 
(65“)
	        
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