Metadaten : Bismarcks Staatsrecht.

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und  für  Interessen,  die  einem  am  Herzen  liegen,  wie  die  eigenen,
aber  die  doch  zugleich  die  Interessen  von  25  oder  40  Millionen
sind;  wen  dies  Gefühl  der  fortwährenden,  angespannten  Verantwortlichkeit
  nicht  angreift,  der  hat  eben  kein  Pflichtgefühl  und
kein  Herz  für  sein  Land.  Wer  dies  hat,  den  wird  es  bis  zu
einem  gewissen  Maße  packen  und  verbrauchen.

Wenn  ich  also  die  Wahl  getroffen  habe,  beim  Einsehen  der
Notwendigkeit,  daß  ich  das  preußische  Ministerpräsidium  los  sein
wollte,  so  war  es  in  dem  Gefühl,  daß  in  diesem  Ressort  die
Mittel,  einen  Einfluß  zu  üben,  im  allergrößten  Mißverhältnis
mit  der  moralischen  Verantwortlichkeit,  welche  die  öffentliche
Meinung  an  die  Stellung  eines  Ministerpräsidenten  knüpft,
stehen,  daß  mir  die  größte  Erleichterung  zu  teil  wurde;  —  denn
ich  glaube,  weit  über  die  Hälfte  meiner  Geschäfte  kommen  aus
diesem  Ressort  —  und  zugleich  die  geringste  Einbuße  an  Einfluß.

Daß  ich  auf  diesen  Einfluß  ganz  verzichten  wollte  und
verzichten  könnte,  so  lange  ich  die  Ehre  habe,  Sr.  Majestät  des
Kaisers  Reichskanzler  zu  sein,  daran  ist  ja  gar  nicht  zu  denken.
Ich  will  gleich  entwickeln,  warum  dazu  eine  Zusammengehörigkeit
zum  preußischen  Ministerium  eigentlich  gar  kein  absolut  notwendiges
  Erfordernis  sein  würde.  Meine  äußere  Stellung  zum
preußischen  Ministerium  könnte  noch  mehr  gelockert  werden,  als
sie  es  ist,  die  Geschäfte  bleiben  doch  unzertrennlich.  Der  Reichskanzler,
  wenn  er  die  Hauptbedingung  seiner  Aufgabe  überhaupt
erfüllen  soll,  muß  derjenige  Beamte  sein,  auf  den  Sr.  Majestät
der  Kaiser  das  höchste  Vertrauen  zu  diesem  Zwecke  setzt.  Hat
er  das  Vertrauen  des  Kaisers,  so  ist  doch  unmöglich  anzunehmen,
daß  Sr.  Majestät  der  König  von  Preußen  in  dieser  Eigenschaft
in  seinem  preußischen  Ministerium  eine  Politik  gestatten  werde,
die  dem  als  Reichskanzler  mit  dem  kaiserlichen  Vertrauen  beehrten
  Beamten  die  Wirksamkeit  im  Reich  unmöglich  machte.
Es  kann  der  König  von  Preußen  und  sein  Ministerium  ganz
unmöglich  gegen  die  Politik  des  Reichskanzlers  eine  Stellung
nehmen;  es  ist  vielmehr  eine  gegebene  Notwendigkeit,  daß  sie
unterstützt  wird.  Man  könnte  ja  eher  noch  das  Erfordernis  auf=