Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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men der Erposstur auf jährlich ov fl. zu be- 
#Kimmen, und zugleich sestzusezen geruht, daß, 
wenn Seebruck durch einen mir 4oo fl. oder 
darüber pensionirten Exkonventualen besezt 
wird, dieser nur 125 fl. an seiner Pension 
zurückzulassen habe, damit ihm die normal- 
mässige Funktions-Zulage von loo fl. unge- 
chmalert verbleibe. 
Die in diese Kathegorie Hehörigen Erkon- 
ventualen haben sich daher mit den nsthigen 
Zeugnissen über den Pensions= Bezug, und 
der Qualifikation zum Seelsorge= und Schul- 
amte in Zeit 14 Tagen bei dem unterzeich- 
neten General: Kommissariate um dieselbe zu 
bewerben. 
München den us. Juni 1812. 
Königliches General= Kommisse-- 
riat des Isar-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Rainprechter. 
(Die Erledigung der Lokal-Kaplanei Aufach 
betreffend.) 
Im Ramen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die Versezung des Driesters Pôll 
auf die Kuratie St. Perer in Villnöß) ist die 
Lokal-Kaplanei Aufach in Erledigung ge- 
kemmen. 
Sie liegt im Prodekanate Relth der Frei- 
singer Didjese, und im königlichen Landge- 
richts“, Rentamts= und Administrations-Be- 
lirke Rattenberg, zähle 438 Seelen, und ge- 
währt eine jährliche Rente von 3 17 fl. 10 kc. 
*n) E. 711. 
Die Lasten bestehen 
a) in Steuern zu 12 fl. 31 kr., und 
0) in einer jährlichen Abgabe an den Vikar 
zu Oberau ad dies #ae zu go fl. 
Vorschriftmässig qualisizirce Priester haben 
sich mit ihren Gesuchen um diese Pfründe bin- 
nen drei Wochen dahier zu melden, und die 
nsthigen Zeugnisse verschlossen jur Vorlage 
zu bringen. 
Innsbruck den 16. Juni 1812. 
Königliches General :Kommissa- 
riat des Inn-Kreises. 
Freiherr von Lerchenfeld. 
Stich. 
In der Sizung des kdniglichen geheimen 
Rarhes vom 11. Juni wurden solgeude Re- 
kurse entschieden. 
1) Die Gewerbs-Streitsache des Rothger= 
bers Mezger ei Cons. zu Babenhausen im 
Iller: Kreise mit dem dortigen bederhändler 
Höberle. 
2) Der Rekurs des Freiherrn von Ler; 
chenseld Aham in Spielberg im Ilar- 
Kreise gegen die nachbarlichen Wirthe wegen 
Bierschenks= Recht. 
3) Der Rekues des Freiherrn von Leo- 
prechting gegen die Gemeinden Wolfers= 
dorf und Altendorf, Landgerichts Közting 
im Regen-Kreise wegen Weidrecht.
	        
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