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Schmiede, Schlosser, Schreiner, Waffen-
schmiede u. dgl. bei der Auswahl berück-
sichtiget werden. Dieses schließt jedoch
nicht aus, daß auch die Konfskribirten aus
dem Bauernstande, wenn sie nur die erfo-
derlichen Eigenschaften haben, zur Artillerie
bestimmt werden können.
§. ö0. Wenn die benöthigte Anzahl
jzum Kontingent für die Artillerie ausge-
wähle ist, so muß die Mannschaft für die
Kavallerie mit eben so sorgfältiger
Auswahl bestimmt werden. Rücksicht-
lich des als Minimum bezeichneten
Maßes tritt hier die nämliche Bemerkung,
welche in dem vorstehenden S wegen der
Mannschaft für die Artillerie gemacht wor-
den ist, mit dem Unterschiede ein, daß, da
zu große und schwere Leute rücksichtlich des
mittlern und kleinern für die Chevaux-
legers geeigneten Schlags Pferde dafür
nicht angemessen sind, das bestimmte Maß
nicht leicht überschritten werden dürfe, so-
hin dasjenige, was jedoch auch unter Be-
schränkung im ##7 vorgeschrieben ist, nur
als eine besondere Ausnahme, nicht aber
als allgemeine Regel betrachtet werden
müsse.
I. 70. Bei der Auswahl für die Ka-
vallerie ist besonders darauf zu sehen, daß
dazu solche Leute aus dem Bauernstande,
welche bereits mit Pferden umzu-
gehen von Jugend auf, oder doch
mehrentheils gewohnt, dann von
bemittelten Eltern sind, und also
entweder einiges Vermögen besizen,
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oder doch zu hoffen haben, und vor-
zuͤglich Juͤnglinge von einem schlanken
Wuchse gewaͤhlt werden.
Allerdings können auch die Konskribir=
ten aus dem Bürgerstande, je nachdem sie
die nöthigen Eigenschaften bestzen, in die
Kavallerie eingereiht werden, besonders da
es auch darin viele giebt, die mit Pferden
umzugehen wissen, und im Relten schon ge-
übt sind. Da aber die Erfahrung bestati-
get hat, daß einige Handwerker viel
hárter die Bildung eines tüchtigen Kaval-
leristen annehmen, und die zur Erlernung
eines determinirten Reiters empfänglichen
Eigenschaften entweder gar niche, oder sehr
schwer erlangen, so muß hiebei mit Behut-
samkeit gewählt, und, da diese bei der In-
fanterie weit leichter ihre Dienftverrichtun=
gen erlernen, und ihren Obliegenheiten bes-
ser genügen können, um so pünktlicher dar-
auf gesehen werden, daß jene Leute, welche
zur Kavallerie bestimmt werden, nebst der
erfoderlichen Größe und übrigen körperli-
chen Bildung solche Eigenschaften haben,
wodurch sie einigermassen schon vorbereitet
zur geschwindern oder leichtern Erlernung
des Kavallerie-Dienstes geschickt sind.
S. 71. Dem Arrilleristen sowohl, als
dem Kavalleristen muß im Frieden, und
besonders im Kriege ein nicht unbeträchtli-
cher Werth anvertraut werden, auch ist der
Abgang eines solchen bereits in dem Ge-
brauche seiner Waffen geubten und gebilde-
ten Soldaten allemal nachtheiliger; es ist
daher auch darauf wesentlich Rücksicht zu
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