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birten wieder in das Glas gelegt, solches
neuerdings geruͤttelt, und dann von demsel-
ben ein neuer Zettel gezogen werden.
. 155. Jeder Konskribirte darf die von
ihm gezogene Zahl selbst lesen; er uͤberlie-
fert sodann den Zettel dem Familienvater,
welcher vorher die saͤmtlichen Zettel in das
Glas geworfen hatte; dieser liest die gezo-
gene Zahl laut ab, und übergiebt sie dem
Konskriptions-Beamten, welcher solche nebst
dem Familien= und Taufnamen des Konskri-
birten auf einem abgesönderten Bogen Papier
einsweilen vormerkt.
Auf diese Weise wird, bis alle zum Loo-
sen bestimmten Konskribirten ihren Rumer
gezogen haben, in genauer Ordnung ver—
fahren.
I. 156. Ist nun durch diese Ziehung
die Reihe, wie die Konskribirten aufeinan-
der folgen, festgesezt, und sind diese nach
der Ordnung ihrer gezogenen Numern von
der ersten bis zur lezten Zahl ausgestellt,
dann wird zum eigentlichen Loo-
sen geschritten. Der Konskriptions-Beamte
läßt, angesangen von Numer I., so viele
Zettel, als Konskribirte zur Einreihung,
und dann so viele, als für die Ergänzung
zu stellen dem Bezirke zugetheilt wurden, die
übrigen aber für die Reserve, in fortlaufen-
den Zahlen schreiben; unter der Zahl für die
Einreihung wird beigesezt: Soldat, und
so wird auch für die zweite Abtheilung:
Ergänzung, und für die dritte: Reser-
ve.,, darunter geschrieben. Wenn also ein
Rekrutirungs-Bezirk Zoo aufrufsfähige
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Konskribirte, und 200 Mann zur Einreihung
und eben so viel zur Ergänzung zu stellen
hat, so müssen 200 Zettel von Numer 1
bis 2o00# einschließlich fortlaufend mit dem
Worte Soldat, dann wieder 200 Zettel
von Numer 2ol bis einschließlich 400 mit
dem Worte: Ergänzung, dann die übri-
gen von dol bis goo mit dem Worte: Re-
serve geschrieben und bezeichnet werden.
Rücksichtlich des Verfahrens bei diesem wirk-
lichen Loosen sollen übrigens jene Vorschrif-
ten ebenfallg pünktlich beobachtet werden,
welche in den vorstehenden Ö#. bei der Zie-
hung zur Bestimmung der Ordnung bereits
gegeben sind.
. 157. Der Konskriptions-Beamte
läßt die Konskribirten, je nachdem sie durch
das Loos zur Einreihung, Ergänzung oder
Reserve bestimmt werden, in drei verschie-
dene, nach dem Formular in der
Anlage Zifer 2o. verfertigte Verzeichnisse
eintragen; er muß aber dabel beobachten, daß
bei jedem eingeschriebenen Konfkribirten allc-
mal so viel Raum gelassen werde, die Ein-
steher, als welche eben so durch alle Rubri-
ben, wie ihre Einsteller, vollständig einget
tragen werden sollen, so wie auch die Ver-
tauschungen (Titel 6. Art. 88.) unmittelbar
unter dem betreffenden Manne zu bemerken.
O. 153. Sind indessen Konslribirte
vorhanden, welche als des Loosens verlustig
erklärt zuerst marschiren müssen, so sind
solche nach der im Formular bemerkten Aus-
scheidung in dem für die Einreihungs-
Mannschaft verferrigten Verzeichnisse gleich