Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1257 
Formular Zifer 16. (Siehe S. 1090.) 
Aerztliches Zeugniß fuͤr den Soldaten 
Amann. 
Georg Amann — Soldat im kbniglichen 
3. Chevauxlegers -Regiment Kronprinz — von 
der 4. Escadron — 24 Jahre alt — ohne 
Handwerk, er beschaͤftigte sich vorhin nur mit 
Bauern- Arbeiten — von großer Statur und 
starker Koͤrper-Konstitution. 
Derselbe giebt an, daß er das Ungluͤck ge- 
habt habe, im Monat Dezember vorigen Jahres 
beim Heufahren mit dem Wagen umgeworfen, 
sein rechter Arm zerschmettert, und daß er von 
dem Landgerichts= Arzte behandelt worden seye. 
In wie fern die Angabe wegen des demselben 
zugestossenen Unglücks wirklich in Wahrheit ge- 
grundet sey, dleses zu berichtigen, bleibt dem 
koniglichen Regiments-Kommando überlassen. 
Bei der Untersuchung zeigte sich, daß der 
Kopf des Armknochens aus dem Gelenke des 
Schulterblattes getreten, grdßrentheils in der 
Achselhbhle ruhe, die freien Bewegungen nach 
allen Seiten erschwere, nach aufwirts ganz hin- 
dere, und daß, da sich während dieser Zeir, die 
Wesenheit des Gelenkes ganz geändert har, die 
Einrichtung nunmehr platterdings unmdglich sey. 
Aus dieser Steifigkeit und gänzlichen Un- 
brauchbarkeit des rechten Arms ergiebt sich, daß 
der Soldat Georg Amann nicht nur zur Fort- 
sequng der Dienstverrichtungen bei dem Regimente, 
sondern auch zur Verwendung bei jeder andern 
Wassengattung gänzlich unfähig sev. 
Dleses wird nach aufhabenden Pflichten be- 
zeugt. 
Salzburg den 17. April 1812. 
Von der Militair-Sanitaͤts-Kommission. 
NN. NN. NN. 
L. S. 
NN. 
1258 
Aerztliches Zeugniß für den Soldaten 
Bauer. 
Johann Bauer — Soldat im kbniglichen 
1. Linien Infanterie Regiment Konig — von der 
I. Fuselier= Kompagnie — 44 Jahre alt — sei- 
ner Profession ein Schneider — mittlerer Groͤße 
undi schwaͤchlicher Koͤrper-Konstitution. 
Wurde gemaͤß seiner Angabe am 20. April 
1809. in der Schlacht bei Abensberg durch eine 
Flintenkugel an den Augen und dem Nasenbein 
dergestalt verwundet, daß deide Augen als Folge 
der Verwundung und nicht zu verhütenden Ent- 
zündung und Eiterung gänzlich verloren giengen. 
Dem kbniglichen Regiments = Kommando blelbt 
es Uberlassen, die Aechtheit der Angabe in Be- 
ziehung auf die Veranlassung dieser Verwundung 
zu bestimmen. 
Ueberdies ist derlelbe mit Arthbritis be- 
sonders der untern Ertremttäten behaftet, wes- 
wegen er bereits 3 Monate in dem hiesigen Mili- 
#tair-Spital gelegen, und ungeachret der ange- 
wendeten zweckdienlichen Mittel, wohl in etwas 
erleichtert, jedoch vollkommen nicht geheilt wer- 
den konnte. 
Es ergiebt sich also aus der, durch die Ver- 
wundung verursachten gänzlichen Blindheit, und 
der, der Heilung hartnäckig widerstehenden ar- 
thritischen Krankheit, daß der Soldat Johann 
Bauer nicht nur. als Realinvalid zu erklären, 
sondern auch nicht im Stande sey, sich auf ir- 
gend eine Art etwas zu erwerben, und seinen 
Unterhalt verschaffen zu können, vielmehr jeman- 
den zu seiner Wartung und Pflegung bedürfe. 
Dieses wird nach aufhabenden Pflichten be- 
zeugt. 
München den a7. November r909. 
Von der Militair-Sanitcts-Kommissson. 
NN. NN. NN. 
(I. S.) ur. 
(87)
	        
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