Full text : Deutschland und der Weltkrieg.

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rechtstaten  einzelner  Soldaten  im  Felde  gegen  Angehörige  des  feindlichen
  Staates  sind  genau  so  unnachsichtig  bestraft  worden,  als  wenn  sie
gegen  Oeutsche  begangen  worden  wären,  und  die  gesamte  öffentliche
Meinung  ist  damit  einverstanden.  Die  Beweise  für  alles  das  liegen  für
jedermann  offen.

Eine  Mitschuld  des  Staates  muß  endlich  schon  darin  gesehen  werden,
daß  der  Staat  Truppen  verwendet,  von  denen  er  mit  Sicherheit  vorher
annehmen  muß,  daß  sie  die  Gesetze  und  Gebräuche  des  Krieges,  wie  sie
zwischen  gesitteten  Nationen  gelten,  nicht  achten  werden.  Aus  allen
Winkeln  der  Erde  haben  unsere  Feinde  Hilfsvölker  auf  den  europäischen
Kampfplatz  geführt;  wir  Deutschen  müssen  edelstes  Blut  bingeben  gegen
Halbwilde,  denen  nach  ihrer  Kulturstufe  jede  Greueltat  im  Kriege  natürlich
  erscheint.  Es  ist  selbstverständlich,  daß  solche  Truppen  von  Achtung
  des  Völkerrechts  keine  Ahnung  haben,  daß  sie  sich  anders  benechmen
  als  unsere  Volksheere,  in  denen  die  Blüte  unserer  höchstgebildeten
Stände  sicht  und  so  gut  wie  nicht  ein  einziger  Mann  eingereiht  ist,  der
nicht  ordentliche  Schulbildung  genossen  hätte.  Und  dann  wagen  unsere
Feinde  zu  behaupten,  daß  wir  die  Barbaren  seien!  Es  wäre  zum  Lachen,
wenn  die  Sache  nicht  so  ernst  wäre.

Immerhin  liegen  in  allen  diesen  Fällen  doch  nur  tatsächliche  Rechtsbrüche
  des  Staates  vor,  während  der  Rechtssatz  selbst  anerkannt  bleibt,  in
seiner  Geltung  nicht  geleugnet  wird.  Oft  kommt  auch  hier  die  Anerkennung
  des  Rechtssatzes  darin  zum  Ausdruck,  daß  der  Versuch  gemacht
wird,  die  Tatsache,  die  den  NRechtsbruch  enthält,  zu  bestreiten:  solche
Versuche  können  ja  bei  dem  Fehlen  eines  unparteiischen  Gerichts
wenigstens  eine  gewisse  Zeitlang  mit  Aussicht  auf  Erfolg  durchgeführt
  werden  —  bis  die  Tatsachen  allzu  laut  sprechen.  In  Longwy,
dicht  an  der  Grenze,  sind  mit  anderem  bedeutenden  Kriegsmaterial
auch  große  Vorräte  von  Dum-ODum-Geschossen  gefunden  worden.
Die  Tatsache  war  nicht  mehr  zu  leugnen.  Frankreich  bestreitet  aber,  daß
diese  Geschosse  zur  Verwendung  für  den  Krieg  bestimmt  gewesen  seien,
sie  hätten  vielmehr  nur  zu  Abungszwecken  dienen  sollen.  Diese  Entschuldigung
  zeigt,  daß  das  Verbot  der  Verwendung  von  Dum-Dum-Geschossen
  selbst  als  geltend  anerkannt  wird.  Es  ist  übrigens  schwer,
hierin  mehr  als  eine  Ausrede  zu  erblicken,  und  daß  England  Dum-Dum-Geschosse
  auch  für  die  Verwendung  im  Kriege  bestimmt  hat,  das
ist  durch  die  beeidigte  Aussage  zweier  englischer  gefangener  Offiziere,
bei  denen  solche  Geschosse  gefunden  worden  sind,  sichergestellt.

In  anderen  Fällen  wird  die  Handlungsweise  des  Staates  ohne  weiteres
  zugegeben,  aber  der  Schein  des  Rechtes  wird  dabei  aufrechterhal-