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durchwandernde fremde Handwerksbursche
strenge zu handhaben.
München den 2. Juli 1812.
Aus Seiner Majestät des Königs Spezlal=
Vollmacht.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Den Konkurs für die Kanoniker der aufge-
ldsten Kollegiat-Stifte, und noch bestehenden
Kldster im Unter-Donaukreise betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Gemäß der im dießjährigen Regierungs-
blatte enthaltenen allerhöchsten Verordnung
vom 24. April heurigen Jahrs wird für
die Kanoniker der aufgelösten Kollegiat=
Stifte, und der noch bestehenden Klöster am
15. September dieß Jahrs allhier der vor:
schristsmäßige Konkurs gehalten werden.
Die nach dem 1. und 6. , der obigen
allerhöchsten Verordnung hiezu berufenen
Individuen haben bis zum 1. Sept. I. J.
die erforderliche Qualisikations= oder Exem-
tions Zeugnisse bei nachstehender Stelle
einzulegen.
Paßau den 18. Juni 1812.
Königliches General-Kommissariat
des Unter-Donaukreises.
v. Sicherer, Direktor.
v. Schleis.
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(Die Konkurs-Prüfung der Kanoniker der
aufgelde#ten Kollegiat-Stifte im Mainkreise
betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Auf den Grund der allerhöchsten Ver-
ordnung vom 24. April, Regierungsblatt
181= Seite 825, wird hiemit bekannt ge:
macht, daß die Prüfung der Kanoniker
der aufgelösten Kollegiat= Stifte im Main-
Kreise, am 0. September l. J. zu Bam--
berg ihren Anfang nehmen werde. Jene
Kanoniker, welche von dieser Prüfung spe-
ziell nicht befreit werden, haben sich dem-
nach bei Vermeidung der in der erwähnten
allerhöchsten Verordnung bemerkten Folgen
bei der Prüfungs-Kommission einzufinden,
und bis längstens den 24. August l. J. bei
der unterzeichneten Stelle, als Konkursé=
Kandidaten zu melden.
Baireuth den 22. Juni 1812.
Königliches General: Kommisse-
riat des Main-Kreises.
Graf von Thürheim.
Friedmann.
(Den Konkurs für die Kanoniker der aufgeldsten
Kollegiat = Stifte im Isarkreise betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königé.
In Folge der allerhöchsten Verordnung
vom 24. April d. J. (Regierungsblatt Stück
XXVII. Seite 325) wird zur Konkurs-Hrü“
sung für die Kanoniker der aufgelssten
Kollegiat= Stifte der 3. September d. J.
bestimmt, und hienach die betressenden Ka-
noniker angewiesen, sich an diesem Tage
Morgens 8 Uhr bei unterfertigter Stelle zu