Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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durchwandernde fremde Handwerksbursche 
strenge zu handhaben. 
München den 2. Juli 1812. 
Aus Seiner Majestät des Königs Spezlal= 
Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
Bekanntmachungen. 
(Den Konkurs für die Kanoniker der aufge- 
ldsten Kollegiat-Stifte, und noch bestehenden 
Kldster im Unter-Donaukreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Gemäß der im dießjährigen Regierungs- 
blatte enthaltenen allerhöchsten Verordnung 
vom 24. April heurigen Jahrs wird für 
die Kanoniker der aufgelösten Kollegiat= 
Stifte, und der noch bestehenden Klöster am 
15. September dieß Jahrs allhier der vor: 
schristsmäßige Konkurs gehalten werden. 
Die nach dem 1. und 6. , der obigen 
allerhöchsten Verordnung hiezu berufenen 
Individuen haben bis zum 1. Sept. I. J. 
die erforderliche Qualisikations= oder Exem- 
tions Zeugnisse bei nachstehender Stelle 
einzulegen. 
Paßau den 18. Juni 1812. 
Königliches General-Kommissariat 
des Unter-Donaukreises. 
v. Sicherer, Direktor. 
v. Schleis. 
  
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(Die Konkurs-Prüfung der Kanoniker der 
aufgelde#ten Kollegiat-Stifte im Mainkreise 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Auf den Grund der allerhöchsten Ver- 
ordnung vom 24. April, Regierungsblatt 
181= Seite 825, wird hiemit bekannt ge: 
macht, daß die Prüfung der Kanoniker 
der aufgelösten Kollegiat= Stifte im Main- 
Kreise, am 0. September l. J. zu Bam-- 
berg ihren Anfang nehmen werde. Jene 
Kanoniker, welche von dieser Prüfung spe- 
ziell nicht befreit werden, haben sich dem- 
nach bei Vermeidung der in der erwähnten 
allerhöchsten Verordnung bemerkten Folgen 
bei der Prüfungs-Kommission einzufinden, 
und bis längstens den 24. August l. J. bei 
der unterzeichneten Stelle, als Konkursé= 
Kandidaten zu melden. 
Baireuth den 22. Juni 1812. 
Königliches General: Kommisse- 
riat des Main-Kreises. 
Graf von Thürheim. 
Friedmann. 
(Den Konkurs für die Kanoniker der aufgeldsten 
Kollegiat = Stifte im Isarkreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königé. 
In Folge der allerhöchsten Verordnung 
vom 24. April d. J. (Regierungsblatt Stück 
XXVII. Seite 325) wird zur Konkurs-Hrü“ 
sung für die Kanoniker der aufgelssten 
Kollegiat= Stifte der 3. September d. J. 
bestimmt, und hienach die betressenden Ka- 
noniker angewiesen, sich an diesem Tage 
Morgens 8 Uhr bei unterfertigter Stelle zu
	        
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