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stellen, und vorschriftmäßig längstens bis
den 20 August l. J. die erfoderlichen Zeug-
nisse und Anzeigen anher zu übergeben.
Diejenigen Kanoniker, welche auf Be-
freiung von dieser Prüfung Anspruch zu
haben glauben, werden hiemit zugleich er-
innert, die hiezu bestimmten Requisiten un-
gesäumt beizubringen.
München den 25. Juni 1872.
Königliches General-Kommissa-
riat des Isar-Kreises.
Freiherr von Schlelch.
Rainprechter.
(Die Prüfung der Kanoniker zum Pfarramte
in der Stadt Augsburg und dem Iller-
Kreise betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
In Gemäßheit der allerhöchsten Ent-
schließung vom 2#. April wird für den Kon-
kurs der Mitglieder der aufgelösten Kol-
legiat: Stifte in der Stadt Augsburg und
dem Iller:Kreise der 1. Sept. bestimmt.
Diesenigen, welche zu diesem Konkurse
gehalten sind, haben ihre Zeugnisse r4 Tage
srüher bei dem königlichen Kommissariate der
Stadt Augsburg einzureichen.
Augsburg den 4. Juli 1312.
Königliches Kommssariat der
Stadt Augsburg.
v. Stichaner.
Stiwel.
(Konkuröprüfung für das Nockersche Schul-
benefizium in Tölz betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Ksnigs.
Zufolge einer allerhöchsten Entschlietzung
vom 9. d. M. ist das erledigte Nocker-
sche oder Kalvarienberg = Benefi-=
zium in Tölz, seinem ursprünglichen Zwecke
gemäß, als Schulbenefizium erklärt worden,
so daß der Schulbeneftziat daselbst die obe-
re Klasse der Werktags- so wie der Feier-
tagsschule ordentlich zu unterrichten, zu-
gleich der Schule unbeschadet, Aushilfe in
der Seelsorge zu leisten und dafür nebst den
Benefizial= Renten per zoo fl. und Frei-
wohnung auch noch eine Zulage von 190fl.
aus dem Kreis-Schulfonde; sohin mit Ein-
schluß von zwei wöchentlichen Freimessen,
wovon er die eine noch bei dem bischöflichen
Vikariate gleich seinem Vorfahrer, welcher
sie auch genoß, nachzusuchen hat, eine jähr-
liche Total: Einnahme von 5% fl. zu bezie-
hen haben soll.
Da nundie Auswahl eines solchen Schul-
Benefziaten mittels eines besondern Konkur-
ses zu bestimmen ist, so wird für diesen Kon-
kurs der §. August d. J. anberaumt, an wel-
chem diejenigen Priester, welche dieses Schul-
Benefizium nachzusuchen gedenken, und stch
bereits in Cura befinden, mit Beibringung
ihrer Studien-Atteste und Zeugnisse vongeist-
lichen und weltlichen Vorständen, wie auch
von der einschlägigen Distrikts-Schulinspek=
tion am hiesigen Schullehrer: Seminar sich
zur geeigneten Prüfung zu stellen. haben.
München den 10. Juni 1812.
Königliches General-Kommissa
riat des JIsar-Kreises.
Freiherr von Schleich.
* Rainprechter.