1367
3.) (Die Pfarrei Kellberg im Unter-Do-
naukreise.)
Durch den Tod des Priesters Thomas
Schletterer ist die Pfarrei Kellberg erle-
digt. Sie liegt in der Dioͤzese Passau, Land-
gerichts gleichen Namens, und zaͤhlt 1289
Seelen. Der Widumsertrag wird auf 7co fl.,
jener der Zehenten auf 997, und der Stole
auf 450 fl. angeschlagen, wogegen die ver-
schiedenen Reichnisse die Summe von 136 fl.
ausmachen.
Lokalverhältnisse dieses Sprengels, der kein
Filial hat, können die Trennung einiger Ort-
schaften von dieser Pfarrei und weitern Rück-
sichten gegen die benachbarte Pfarrei Thürnau
den Bedacht sodern, daß von den Renten der
Station Kellberg eine mässige Abgabe,
soviel nämlich als die anständige Kompetenz
eines Pfarrers erlaubt, an jene, als einen
Ausbruch dieser, zur bessern Sustentation ge-
reicht werde.
4.) (Die Pfarrel Eutenhausen im Iller-
Kreise.)
Durch die Beförderung des Pfarrers Jo-
hann Nepomuck Mietinger nach Bennin-
gen, Landgerichts Ouobeuern,) ist die Pfar-
rei Eutenhausen erlediget worden.
Sie liegt im Bißthume Augsburg, Land-
gerichts-, Stisftungs-Administrations: und
Wahldekanats-Bezirke Mindelheim, und ent-
hält einschlüssig der beiden Filialen Mussen-
hausen und Berternau asa Seelen, nur im
Pfarrderfe besteher eine Schule, und die jähr-
lichen Einkünfte belaufen sich über Abzug der
*“o) E. 333.
1308
Ausgaben ungefähr auf 816 fl. 6 kr. 2 U.
nämlich:
1) von Grundbesizungen 276 fl. g0 ke.
2) von Groß; und Kleinzehenten
79#!8 fl. 40 ke.
22 fl. zo kr.
lol fl. 42 kr
3) von der Kompetenz
4) von Stolgebühren
Zusammen #99 fl. 22 kr.
Die darauf haftenden oben erwähnten ka-
sten bestehen
1) in der aus dem Widumgut zum Rentamte
Mindelheim abzugebenden jährlichen Gilt
im Geldanschlag zu 15 fl. 8kt. abl.
2) in jährlichen Steuern 120 fl. 37kr.— Ml.
3) Familien: Schuzgeld 83 fl. zokr. — dl.
4) Chatedralicum eic. 5 fl. — kr. — dl.
5) Beitrag zur Unterhaltung des in Mussen-
hausen wohnenden Kaplans
55 fl. — kr. — dl.
Zusammen 383 fl. 15 kr. 2bl.
5.) (Die Pfarrei Altenbtting im Sahach-
Kreise.)
Die neu formirte Pfarr Alten ötting,
dortigen Landgerichts, ist durch Resignation
des Pfarrers und Stifes-Kanonikus Driester
Züntl erlediget. Sie enthalt r588 Pfar-
kinder, und wird nebst dem Hfarrer durch
einen Hilfspriester pastorirt.
Die Kompetenz des Pfarrers besteht nebst
freier Wohnung, freiem Stolbezuge und Meß-
stipendien in qoo fl. baaren Geldes, wo jedoch
der fuͤr den Unterhalt des Kaplans berechnete
Betrag pr. 3oo fl. eingerechnet ist.