Sanktion wirklich erhalten haben, und
durch neuere Bestimmungen nicht auf-
gehoben wurden, mithin nur das fuͤr
den Geschaͤftsmann wirklich noch Brauch-
bare aus dem Gebiete der gesammten
Gesezgebung, mit Ausschluß der Justiz,
enthalten.
Verordnungen, welche theils von den
vormaligen Provinzial-Landesstellen oh-
ne allerhoͤchste Authorisation erlassen
wurden, theils bei gegenwärtiger Ver-
fassung nicht mehr anwendbar, oder
auch mit dem dermaligen Zeitgeiste nicht
mehr verträglich tud, werden in dieser
Sammlung keine Stelle finden.
Das Ganze wird, nach Materien
abgerheilt, in s Abschnitte zerfallen,
wovon der
ite das Fach des Staats- und Lehen-
rechts,
ate — — der Polizei,
zte — — — Staatswirthschaft,
ate — — — Finanz-
Ste — — — Marsch= und Mili-
tärsachen
enthält.
Die Sammlung soll sich mit dem
Jahre 181 schließen.
Bei jeder Verordnung wird der In-
halt ganz kurz, aber treffend angegeben,
und die Zeit, wann solche erschienen, so
wie die Stelle, wo solche abgedruckt zu
finden ist, nachgewiesen werden.
Um dem Geschäftsmann den Ge-
brauch dieses Handbachs se viel als mög-
lich zu erleichtern, so werden die Verord-
nungen nach dem Gegenstande, den sie
behandeln, unter jedem Abschnitte in al-
bhaberischee Ordnung zum begquemen
Nachschlagen kurz angedeutet, auch um
selbstbeliebige Rotaten anbringen zu kön-
nen, bei seder Verordnung im Verlaufe
der Uebersicht ein verhältnißmässiger
Raum leer gelassen, und der Abdruck
auf gutem Schreibpapler in groß Octav
angeordnet werden.
Um mich für die Kosten dieses Unter-
nehmens zu decken, habe ich den Weg
der Subseription eingeschlagen; der
Subskriptions-Preis für das ganze,
wenn es nicht zwei Alphabethe übersteigt,
ist auf s Gulden festgesezt, wovon die
Hälfte voraus bezahlet wird.
Der Termin zur Subskription bleibt
bis Ende Oktober d. J. offen.
Mehr Exemplare, als die Zahl der
Subskribenten beträgt, werden nicht
abgedruckt.
Das ganze Werk erscheint im Ja-
nuar 1813. vollendet.
Wer hierauf sich zu subfkribiren ge-
denket, beliebe sich diesfalls an den Ver-
fasser selbst zu wenden, und die Hälfte
des SubsIriprionsPreises sogleich per-
tofrei einjusenden.
München den r3. Jul. 1812.
Doellinger,
Ober-Registrater bel der Minl-
sterial= Stiftungs-Sektion.