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tion die geeigneten Ausschreibungen an die
betreffenden Mautbehoͤrden zu verfuͤgen, und
sie zu Beobachtung derselben gemessenst an-
zuweisen.
Muͤnchen den 17. July 1812.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
G. Geiger.
Bekanntmachungen.
(Die Umlage in den Gemeinden Ober= und Nie-
deraudorf zur Tilgung der Foderung des
Posthalters Liemair zu Fischbach betreffend.)
Wir Maximillan Joseoh,
von Gottes Gnaden König von Balern.
Nach den Anträgen Unseres General-
Kommissariats und Unserer Finanz-Direk-
tion des Innkreises genehmigen Wir, daß
die in 185 fl. 48 kr. bestehende Foderung
des Posthalters Liemair zu Fischbach,
Landgerichts Kufstein, die ihm an die Ge-
meinden Ober= und Niederaudorf für die im
Jahre 1800 abgegebenen Naturalien zuste-
her, mittels einer mit 6 Kreuzer von jedem
Steuer-Gulden zu erhebenden außerordent-
lichen Gemeinde-Umlage berichtigt werde,
wonach Unsere Finanz-Direktion das Erfo-
derliche zu verfügen hat.
München den 10. Juli 1812.
Aus Seiner Majestät des Königs Spezial--
Vollmacht.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
1376
(Die Erhebung einer Marsch-Konkurrenz-Um-
lage im Innkreise betreffend.)
Wir Maximiltan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
Zur Bestreitung der bei den Etappen“
Stationen des Innkreises bereits erlaufenen
Kriegsausgaben und noch ferner zu bestrei:
tenden Unkosten genehmigen Wir nach dem
Antrage Unseres General-Kommissariats
des Innkreises, daß von allen steuerpflichti-
gen Individuen, Gemeinden, und andern
Korporationen ein einfacher Steuer-Termin
als ausserordentliche Marsch= Konkurrenz--
Umlage durch die einschlägigen Remämcer
erhoben, und die eingehenden Beträge zur
Disposition Unseres General-:Kreis-Kom-
missartats gestellt werden.
München den 23. Juli 1812.
Aus Seiner Majestät des Kbnigs Spezial=
Vollmacht.
Graf von Monegelas.
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekret#
Baumiller.
(Die Prüfung der Kanoniker der aufgelbsten
Kollegiarstifte des Ober-Donaukreises be-
treffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
In Folge der allerhöchsten Verordnung
vom 4. April d. J. wird für den Konkurs
der Mitglieder der aufgelösten Kollegiarstifte
des Ober-Denaukretses der 1. September
festgesezt.
Diesenigen, welche keine Befreiung er-
halten haben, werden, nachdem sie bereitt