Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1375 
tion die geeigneten Ausschreibungen an die 
betreffenden Mautbehoͤrden zu verfuͤgen, und 
sie zu Beobachtung derselben gemessenst an- 
zuweisen. 
Muͤnchen den 17. July 1812. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
Bekanntmachungen. 
  
(Die Umlage in den Gemeinden Ober= und Nie- 
deraudorf zur Tilgung der Foderung des 
Posthalters Liemair zu Fischbach betreffend.) 
Wir Maximillan Joseoh, 
von Gottes Gnaden König von Balern. 
Nach den Anträgen Unseres General- 
Kommissariats und Unserer Finanz-Direk- 
tion des Innkreises genehmigen Wir, daß 
die in 185 fl. 48 kr. bestehende Foderung 
des Posthalters Liemair zu Fischbach, 
Landgerichts Kufstein, die ihm an die Ge- 
meinden Ober= und Niederaudorf für die im 
Jahre 1800 abgegebenen Naturalien zuste- 
her, mittels einer mit 6 Kreuzer von jedem 
Steuer-Gulden zu erhebenden außerordent- 
lichen Gemeinde-Umlage berichtigt werde, 
wonach Unsere Finanz-Direktion das Erfo- 
derliche zu verfügen hat. 
München den 10. Juli 1812. 
Aus Seiner Majestät des Königs Spezial-- 
Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
  
1376 
(Die Erhebung einer Marsch-Konkurrenz-Um- 
lage im Innkreise betreffend.) 
Wir Maximiltan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Balern. 
Zur Bestreitung der bei den Etappen“ 
Stationen des Innkreises bereits erlaufenen 
Kriegsausgaben und noch ferner zu bestrei: 
tenden Unkosten genehmigen Wir nach dem 
Antrage Unseres General-Kommissariats 
des Innkreises, daß von allen steuerpflichti- 
gen Individuen, Gemeinden, und andern 
Korporationen ein einfacher Steuer-Termin 
als ausserordentliche Marsch= Konkurrenz-- 
Umlage durch die einschlägigen Remämcer 
erhoben, und die eingehenden Beträge zur 
Disposition Unseres General-:Kreis-Kom- 
missartats gestellt werden. 
München den 23. Juli 1812. 
Aus Seiner Majestät des Kbnigs Spezial= 
Vollmacht. 
Graf von Monegelas. 
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekret# 
Baumiller. 
(Die Prüfung der Kanoniker der aufgelbsten 
Kollegiarstifte des Ober-Donaukreises be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
In Folge der allerhöchsten Verordnung 
vom 4. April d. J. wird für den Konkurs 
der Mitglieder der aufgelösten Kollegiarstifte 
des Ober-Denaukretses der 1. September 
festgesezt. 
Diesenigen, welche keine Befreiung er- 
halten haben, werden, nachdem sie bereitt
	        
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