Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1385 
Regiern 
Königlich-Baierisches 
1386 
ungsblatt. 
  
XLIII. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 3. August 1812. 
  
Allgemeine Verordnung. 
(Die Verrechnung der Steuern fuͤr das Jahr 
18“ betressend.) 
Wir Maximilian Josepbs, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
A# einem Antrage Unserer Steuer: und 
Domainen-Sekrion haben Wir ersehen, daß 
die Vollziehung des jüngsten Steuer-Man= 
dats, vom 22. November v. J., in einigen 
Ames, Bezirken durch unvorhergesehene Hin- 
dernisse, vorzüglich durch Truppen: Durch- 
märsche, Kantonnirung u. dgl. verzögert wor- 
den ist, und daß in diesen Aemrern der gänze 
liche Abschluß der neuen Gründe: und Haͤu- 
ser, Kataster, oder ihre Berichtigung und 
Ausantwortung an die Rentämter, die Er- 
gänzung der Umschreibe: Bücher, Anferrtt"# 
gung der Hebe-Register 2c., nicht mehr früh 
genug start sinden kann, um hienach die Per- 
zeption noch im laufenden Etats, Jahre ein- 
treten zu lassen. 
Damit unn in diesen Aemtern die Voll= 
ziehung des Steuer-Mandats aufrechr erhal- 
ten werde., ohne den Abschluß der Renten- 
Rechnungen zu verzögern, beschliessen Wir, 
wie folgt: 
J. 
In allen Aemtern, wo die neue Gruͤnde- 
und Haͤuser-Steuer aus den erwaͤhnten Ur- 
sachen nicht mehr vor Schluß des laufenden 
Etats-Jahres hereingebracht werden kann, 
werden für dieses Jahr nur die Abschlags- 
Zahlungen verrechnet, welche nach §. XXIII. 
des Steuer-Mandats hieran erhoben worden 
sind. Hiezu kommt auch noch die momentan 
provisorische Rustikal-Steuer, welche in dem 
Scener= Mandate nicht genannt ist, als Ab- 
schlags-Zahlung zu erheben, und zu ver- 
rechnen. 
II. 
Ueber diese Abschlags-Zahlungen fuͤr das 
Jahr 18: wird mit den Kontribuenten erst 
im kuͤnftigen Etats-Jahre abgerechnet, und 
zwar bei dem ersten Ziel, fuͤr welches die 
Grund= und Haus, Steuer nach dem neuen 
Fuß erhoben werden wird. 
Bei Gelegenheit und in Folge dieser Ab- 
rechnungen, muß von jedem Rentamte eine 
umständliche Nachweisung angefertigt werden, 
woraus ersehen werden kann, wieviel jeder 
Steuer: Distiikt über die im Ecats= Jahre 
184 bereits geleisteten Abschlags-Zahlun, 
gen noch zu berichtigen, oder alo Rückersaz in 
(95).
	        
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