Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1391

kommen  besizt,  wird  hlemit  gemäß  allerhöchster
  Entschliessung  als  wirkliche  Pfarrei  erklärt
  und  den  allgemeinen  Nermen  über  Pfarreien
  untergestellt.

Salzburg  den  32.  Juli  1812.
Königliches  General-Kommissariat
des  Salzach=  Kreises.

Karl  Graf  Preysing.
Sartorius.

(Die  Erledigung  des  Frühmeß-Benefiziums  zu

Zirl  im  Inn-Kreise.)

Durch  den  am  15.  Mai  abhin  erfolgten
Tod  des  Priesters  Johann  von  Reinhart,  der
zugleich  Kurat  zu  Ranggen  war,  ist  das
Frühmeß=  Benefizium  Zirl  in  Erledigung
gekommen.

Diese  Pfründe  liegt  im  Bisthume  Briren,
Dekanate  Innsbruck,  Landgerichte  Telfs,  und
gehèrt  zum  Stistungs-Administrations-Ber
zirke  Imst.  Sie  ist  mit  einer  jährlichen  Rente
von  348  fl.  131  kr.  verbunden.  Die  Lasten
betragen  1  fl.  24  kr.

Die  vorzuͤglichen  Obliegenheiten  des  Benefiziaten
  sind  laut  des  Stiftbriefes:
a)  taͤglich  die  Fruͤhmesse  zu  halten,
b)  an  Sonntagen  die  Kirchen:  Katechesen
zu  besorgen,  und
P)  im  Beichtstuhle  u.  s.  w.  auszuhelfen.

Dem  neuen  Benefiziaten  wird  auch  die
Ertheilung  des  katechetischen  Unterrichtes  bei
der  Werk=  und  Feiertags:  Orteschule  zur  besondern
  Pflicht  gemacht.

1392
(Vertheilung  der  freiwilligen  Unterstüzungs-Beiträge
  an  die  im  Kriege  von  rg00  verunglückten
  Unterthauen  des  vormaligen  Isarkreises
  betrefsend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Das  unterfertigte  General:  Kommissariat
bringt  hiemit  in  Folge  des  allerhöchsten  Auftrages
  die  Summen  der  zur  Unterstüzung
der  im  Kriege  im  Jahre  1809  beschädigten  Unterthanen
  des  vormaligen  Isarkreises  bei  demselben
  eingegangenen  freiwilligen  Beitraͤge  und
die  individuelle  Vertheilung  derselben  an  die
Verungluͤckten  zur  oͤffentlichen  Kenntniß  wie
folgt:

I.

a)  Von  der  Schankung  Seiner  Durch:
laucht  des  Herrn  Herzog  Wilhelms  ven
Baiern  mit  roooo  fl.  für  die  verunglückten
  Unterthanen  des  Königreichs,  wur:
den  mittels  allerhöchster  Bestimmung
vom  18.  August  1810  dem  JIsarkreise
zugewendet  5113  fl.  15  kr.

b)  Ven  den  Landgerichten  des  Isarkreises
wurden  gemäß  früherer  Bekanntmachun:
gen  durch  die  Regierungsblätter  an
sreiwilligen  Beiträgen  eingesendet

1389  fl.  34  kr.

Summe  der  Beiträge.  6302  fl.  40  ke

II.

Mit  Räcksicht  auf  das  Verhältniß  der
Beschädigung  und  in  Gemäßheit  der  von
Seiner  königlichen  Majestät  bestimmten  Vertheilungs:
  Normen  haben  nachfolgende  In
dividuen  die  ausgeworfenen  Untersinzungs=Beiträge
  baar  erhalten.