Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1433 
Koͤniglich-Baierisches 
1434 
Regierungsblatt. 
  
XLV. Stuck. Muͤnchen, Mittwoch den 19. August 1812. 
  
Bekanntmachungen. 
(Privilegium fuͤr die elastischen Papier-Stein- 
tafeln der Gebruͤder Scherer zu Dinkels- 
bühl betreffend.) 
Wir Maxlmillan Joseph, 
von Gotees Gnaden König von Balern. 
ir sinden Uns durch das, von der ma- 
thematisch-physikalischen Klasse Unserer Aka- 
demie der Wissenschaften, abgegebene Gut- 
achten über die Gemeinnüzigkeit der von 
den Gebrüdern Joseph und Anton Sche- 
rer zu Dinkelsbühl im Rezat-Kreise, vervoll- 
kommneten elastischen Papier-Stein- 
tafeln, bewogen, denselben ihrer gestell- 
ten Bitte gemäß, hiermit das persönliche 
Privilegium zur ausschließenden Verferti- 
gung und zum alleinigen Verkaufe dieser 
elastischen Sreintafeln, auf sechs Jahre 
zu ertheilen. 
Den sämtlichen Einwohnern Unseres 
Reiches verbieten Wir deshalb, bei Ver- 
meidung der Konfiskation, und bei elner 
Strafe von Ein hundert Dukaten, 
wovon die eine Hälste dem Aerar und die 
andere Hälfte den rechemäßigen Verferti- 
gern und Verkäufern zufallen solle, ohne 
deren Einwilligung diese elastischen Papier= 
Steintafeln unter irgend einer Form nach- 
zumachen oder zu verkaufen; oder die Nach- 
machung und den Verkauf derselben zu be- 
günstigen; auch sollen dergleichen im Aus- 
lande verfertigten Papier-Sceintafeln bei 
gleicher Strafe nicht in Unsern Staaten ein- 
geführt werden. 
Wir befehlen allen Obrigkeiten Unseres 
Reiches, die Gebrüder Scherer in der 
Ausübung ihres ausschließlichen Privilegi- 
ums krftigst zu schüzen, und lassen sol- 
ches durch Unser Regierungsblate zur all- 
gemeinen Nachachtung bekanne machen. 
München den al. Juli 1812. 
Aus Seiner Majestät des Kbnigs Spezial- 
Vollmachr. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdulglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekrerär 
F. Kobell. 
  
(Die Jeugnisse über die bauliche Unterhaltung 
der Pfarr= und Benefizial-Gebäude betrefsend.) 
In der Verordnung vom g. Dezember 
vorigen Jahrs, im Betresffe der baulichen 
Um#erhaltung der Pfarr= und Beneftzial- 
Gebäude (Rggsbl. LXXIX. Stück, Seite 
1818 2c.) ist als allgemeines Requisit für 
die Beförderungs; und Versezungs-Gesuche- 
(99)
	        
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