1433
Koͤniglich-Baierisches
1434
Regierungsblatt.
XLV. Stuck. Muͤnchen, Mittwoch den 19. August 1812.
Bekanntmachungen.
(Privilegium fuͤr die elastischen Papier-Stein-
tafeln der Gebruͤder Scherer zu Dinkels-
bühl betreffend.)
Wir Maxlmillan Joseph,
von Gotees Gnaden König von Balern.
ir sinden Uns durch das, von der ma-
thematisch-physikalischen Klasse Unserer Aka-
demie der Wissenschaften, abgegebene Gut-
achten über die Gemeinnüzigkeit der von
den Gebrüdern Joseph und Anton Sche-
rer zu Dinkelsbühl im Rezat-Kreise, vervoll-
kommneten elastischen Papier-Stein-
tafeln, bewogen, denselben ihrer gestell-
ten Bitte gemäß, hiermit das persönliche
Privilegium zur ausschließenden Verferti-
gung und zum alleinigen Verkaufe dieser
elastischen Sreintafeln, auf sechs Jahre
zu ertheilen.
Den sämtlichen Einwohnern Unseres
Reiches verbieten Wir deshalb, bei Ver-
meidung der Konfiskation, und bei elner
Strafe von Ein hundert Dukaten,
wovon die eine Hälste dem Aerar und die
andere Hälfte den rechemäßigen Verferti-
gern und Verkäufern zufallen solle, ohne
deren Einwilligung diese elastischen Papier=
Steintafeln unter irgend einer Form nach-
zumachen oder zu verkaufen; oder die Nach-
machung und den Verkauf derselben zu be-
günstigen; auch sollen dergleichen im Aus-
lande verfertigten Papier-Sceintafeln bei
gleicher Strafe nicht in Unsern Staaten ein-
geführt werden.
Wir befehlen allen Obrigkeiten Unseres
Reiches, die Gebrüder Scherer in der
Ausübung ihres ausschließlichen Privilegi-
ums krftigst zu schüzen, und lassen sol-
ches durch Unser Regierungsblate zur all-
gemeinen Nachachtung bekanne machen.
München den al. Juli 1812.
Aus Seiner Majestät des Kbnigs Spezial-
Vollmachr.
Graf von Montgelas.
Auf kdulglichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekrerär
F. Kobell.
(Die Jeugnisse über die bauliche Unterhaltung
der Pfarr= und Benefizial-Gebäude betrefsend.)
In der Verordnung vom g. Dezember
vorigen Jahrs, im Betresffe der baulichen
Um#erhaltung der Pfarr= und Beneftzial-
Gebäude (Rggsbl. LXXIX. Stück, Seite
1818 2c.) ist als allgemeines Requisit für
die Beförderungs; und Versezungs-Gesuche-
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