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Stunden, 530 Seelen und 3 Filialen, dann
eine Werks- und Feiertags-Schule.
Der Pfarrer hält keinen Hilfspriester,
er bezieht
aus dem Widdum .. . . 7oo fl.
*“ Zehent „ 2 750 2-
-2Stolgebuͤhren .. 150--
und bezahle an provisorischer Steuer und an-
dern Abgaben 85 fl.
Der Pfarrhof ist ruinos und muß näch-
stens neu aufgebaut werden.
4) Die Pfarrei Kirchdorf, im Isarkreise.
Die Pfarrei Kirchdorf in dem Land-
gerichte Miesbach, der Dißzese Freising und
den Dekanate Rosenheim, ist durch Verse-
zung des Pfarrers Michael Prummer ),
in Erledigung gekommen.
Sie enthält in einem Umkreise von s Stun-
den lo0 Seelen, : Filialen, und 2 Schulen.
Mit dieser Pfarrei ist das Frühemeß=
Benefizium in Kirchdorf, und die mit einem
Klosterpensionisten besezte Expositur Högling
verbunden.
Der Pfarrer hält einen Kooperator, und
hat ein Einkommen von 1178 fl., nämlich
vom Widdum soo fl., den Zeheut rog fl.,
und den Stolgebühren 180 fl.
Die Abgaben betragen 44 fl.
(Die Hinauebezahlung der Militär-Verpflegungs-
Kosten von den Jahren 1809 und 1870 be-
treffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Diehiesige königliche Finanz-Direktion ist
durch die königliche Staatsschulden-Tilgungs-
Kommission von den Terminen unterrichtet,
% Elehe S. 977.
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in welchen dieselbe die ruͤckstaͤndigen Verpfle-
gungs-Kosten vaterländischer Truppen von
den Jahren 1800 und 1810 zu berichtigen
gesonnen ist.
Bereits hat sie auch nach diesen Terminen
bedeurende Zahlungen geleistet.
Die betreffenden königlichen Landgerichte
werden daher hiedurch öffentlich aufgefodert,
daß sie jedesmal die von gedachter Kommis-
sion erhaltenen Zahlungen ohne mindesten
Aufzug an die Interessenten hinaus vergüten,
und sich über diesen so richtigen als schleuni-
gen Vollzug durch die dießseits aufgegebenen
legalen Hinausbezahlungs-Protokollen nach
dem Sinne der allerhöchsten Verordnung
vom 20. Dezember 1811 heurigen Regie-
rungsblattes, Stück III. zur rechter Zeit
hierorts legitimiren. Im Nichtbefolgungs-
falle wird man gegen das straffällige Amt
die nach Umständen erfoderlichen Maßregeln
ergreifen.
München den 4. August 1812.
Königliche Finanz-Direktien des
Isar-Kreises.
Annetsberger.
von Krempelhuber.
(Den Siz des Kriminal-Gerichts Werfen be-
treffend.)
Auf die berichtlichen Anträge des Ge-
neral-Kommissariats und des Appellations=
Gerichtes im Salzach-Kreise, vom lo.
März und 13. Juli d. J., genehmigten
Seine königliche Majestät die Verlegung
des Kriminal-Gerichts-Sizes von Wer-
seen nach Radstatt.
München den g. August 1812.