Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Stunden, 530 Seelen und 3 Filialen, dann 
eine Werks- und Feiertags-Schule. 
Der Pfarrer hält keinen Hilfspriester, 
er bezieht 
aus dem Widdum .. . . 7oo fl. 
*“ Zehent „ 2 750 2- 
-2Stolgebuͤhren .. 150-- 
und bezahle an provisorischer Steuer und an- 
dern Abgaben 85 fl. 
Der Pfarrhof ist ruinos und muß näch- 
stens neu aufgebaut werden. 
4) Die Pfarrei Kirchdorf, im Isarkreise. 
Die Pfarrei Kirchdorf in dem Land- 
gerichte Miesbach, der Dißzese Freising und 
den Dekanate Rosenheim, ist durch Verse- 
zung des Pfarrers Michael Prummer ), 
in Erledigung gekommen. 
Sie enthält in einem Umkreise von s Stun- 
den lo0 Seelen, : Filialen, und 2 Schulen. 
Mit dieser Pfarrei ist das Frühemeß= 
Benefizium in Kirchdorf, und die mit einem 
Klosterpensionisten besezte Expositur Högling 
verbunden. 
Der Pfarrer hält einen Kooperator, und 
hat ein Einkommen von 1178 fl., nämlich 
vom Widdum soo fl., den Zeheut rog fl., 
und den Stolgebühren 180 fl. 
Die Abgaben betragen 44 fl. 
  
(Die Hinauebezahlung der Militär-Verpflegungs- 
Kosten von den Jahren 1809 und 1870 be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Diehiesige königliche Finanz-Direktion ist 
durch die königliche Staatsschulden-Tilgungs- 
Kommission von den Terminen unterrichtet, 
% Elehe S. 977. 
  
1440 
in welchen dieselbe die ruͤckstaͤndigen Verpfle- 
gungs-Kosten vaterländischer Truppen von 
den Jahren 1800 und 1810 zu berichtigen 
gesonnen ist. 
Bereits hat sie auch nach diesen Terminen 
bedeurende Zahlungen geleistet. 
Die betreffenden königlichen Landgerichte 
werden daher hiedurch öffentlich aufgefodert, 
daß sie jedesmal die von gedachter Kommis- 
sion erhaltenen Zahlungen ohne mindesten 
Aufzug an die Interessenten hinaus vergüten, 
und sich über diesen so richtigen als schleuni- 
gen Vollzug durch die dießseits aufgegebenen 
legalen Hinausbezahlungs-Protokollen nach 
dem Sinne der allerhöchsten Verordnung 
vom 20. Dezember 1811 heurigen Regie- 
rungsblattes, Stück III. zur rechter Zeit 
hierorts legitimiren. Im Nichtbefolgungs- 
falle wird man gegen das straffällige Amt 
die nach Umständen erfoderlichen Maßregeln 
ergreifen. 
München den 4. August 1812. 
Königliche Finanz-Direktien des 
Isar-Kreises. 
Annetsberger. 
von Krempelhuber. 
(Den Siz des Kriminal-Gerichts Werfen be- 
treffend.) 
Auf die berichtlichen Anträge des Ge- 
neral-Kommissariats und des Appellations= 
Gerichtes im Salzach-Kreise, vom lo. 
März und 13. Juli d. J., genehmigten 
Seine königliche Majestät die Verlegung 
des Kriminal-Gerichts-Sizes von Wer- 
seen nach Radstatt. 
München den g. August 1812.
	        
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