Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1469 
9) Im Unter- Donaukreise. Die Pfarrei Dom- 
melstadl Neuburg. 
Die nunmehr definitiv organisirte Pfar- 
rei Dommelstadl ist erledigr. 
Sie liegt in der Diszese Paßau im 
Dekanate und königlichen Landgerichte glei- 
chen Ramens. 
Zu ihrem Ertrage sind 6oo fl, als jaͤhr- 
lich sirer Bezug, die Nuzung von drei Tag- 
werke Pfarrwidum, und die Stolgefälle von 
949 Seelen angewiesen. 
Geeignete Kompetenten hierzu sind pensie- 
nirte Erreligiosen. 
6)0 Im Allerkreise. Die Pfarrei Schbffau. 
Durch die Beförderung des Pfarrers Jos 
seph Stadelmann auf die Pfarrei Dornbirn) 
ist die Pfarrei Schöffau erlediget wor- 
den. Sie liege im Biskhume Konstanz, Land- 
gerichts und Dekanate Weiler, dann Siif- 
tungs Administrations Bezirke Lindau; in 
einem Umkreise von 4 Stunden enthält selbe 
goo Seelen, und 2 Schulen, eine im Pfarc- 
dorfe, die andere im ! Seunden entfernten 
Filiale Thal, die pfärrlichen Einkürfte belaufen 
sich auf 4ro fl. 22! kr. 
7) Im Isarkreise. Die Pfarrei Stelnhdring. 
Durch die Emeritirung des Pfarrers 
Wellenhofer ) ist die Pfarrei Steinhs= 
ring in der Dizese Freising, dem Landge- 
richte Ebersperg, und der Sciftungs" Admi- 
nistration Wasserburg in Erledigung ge- 
kommen. 
*) S. 1412#. 
*) S. 1320. 
  
1470 
Sie enthaͤlt in einem Umkreise von ? 
Stunden, 916 Seelen, 3 Filialen, und eine 
Schule. 5 
Der Pfarrer erhäle einen Kooperakor, 
und hat ein Einkommen aus dem Widdum 
pr. 1 ganzen Ho . — 
aus dem Zehent . . 750 
aus der Stole 300 -- 
zusammen von . 2000 fl. - 
Die provisorische Steuer, und andere 
Abgaben hievon betragen jaͤhrlich 86 fl. 
8) Im Innkreise. Die Pfarrei Plaus. 
Durch die Befoͤrderung des Priesters 
Seiffart auf die Pfarret Partschins) ist 
die Pfarrei Plaus in Erledigung gekom- 
men. 
Diese Pfründe liegt im Dekanate, band- 
gerichte und Rentamte Meran, und gehört 
zur Diszese Briren. 
Ihr Umfang beträgt à Stunde, die 
Seelenzahl 172, und das jährliche Einkom= 
men ist auf 3a. fl. 11 kr. fatirt. 
In den Sizungen des königlichen gehei- 
men Nathes vom 6. und 13. August wur- 
den folgende Rekurfe entschieden. 
In der Sizung am 6. 
1) Der Rekurs der Gemeinde Allmannse' 
hofen, Landgerichts Wertingen, im Ober= 
donau s Kreise gegen ihre Grundherrschaft 
den Herrn Fürsten von Hohenzollern 
Siegmaringen wegen Gemeinde, Gründe- 
Vertheilung. 
% S. 133%0.
	        
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