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Gese-und Verordnungsblall
für das Königreich Sachsen,
Otes Stück vom Jahre 1842.
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27.) Verordnung
zu Bekanntmachung der Freizügigkeitsconvention zwischen den Königreichen
Sachsen und beider Sicilien;
vom 29sten Juni 1842.
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Wegen gegenseitiger Freizügigkeit zwischen den Königreichen Sachsen und beider Sicilien
ist die nebst beigefügter deutscher Uebersetzung nachstehende Uebereinkunft vom 2 Ssten October
vorigen Jahres getroffen und Königlich Sachsischer Seits unterm 16ten Mai, Köntglich
Neapolitanischer Seits aber unterm 1sten März dieses Jahres ratificirt worden. Nachdem
nun die Auswechselung dieser Ratificationen am 2ten des laufenden Monats Juni
statt gefunden hat; so wird die gedachte Uebereinkunft, Allerhöchster Entschließung gemäß,
zur Nachachtung der Behörden und Unterthanen, hierdurch bekannt gemacht.
Dresden, am 29sten Juni 1842.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Kuhn.
1842. 15