Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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(Die Reise-Bewilligungen der Geistlichen be- 
treffend.) 
Wir Maxpimilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In der Erwägung, daß nach dem Edikte 
über die äußern Rechtsverhälmisse l. 73. 
(Regierungsblatt v. I. 1800, St. XXXN.) 
die Kirchen, Beamten verbindlich gemacht sind, 
sch den Gesezen des Staates in bürgerlichen Ber 
ziehungen zu unterwerfen, und daß nach dem 
C. 34 dieses Edikts den Geistlichen die Rechte 
öffentlicher Beamten zugestanden sind; in Er- 
waͤgung ferner, daß durch die protestantische 
Konststorial Ordnung &. 43. (Regierungs- 
blatt vom J. 1809, St. LXV.) bereite fest- 
gesezt ist, dast in Bezlehung auf Urlaubs; und 
Reise: Erlaubniß= Gesuche der Geistlichen und 
übrigen Kirchen: Diener, Unsere Verordnun- 
gen vom s. März und 9. April 1800 in ana- 
loge Anwendung gebracht werden sollen, be: 
schliessen Wir, wie folgt: 
Alle für beständig angestellte katholische 
Geistliche bei Konsisterien auf Dekanaten, 
Pfarreien, Benefizien und Prediger: Stel- 
len 2c., wenn sse sich von ihren Aemtern auf 
längere oder kürzere Zeit entfernen wollen, 
sollen den nämlichen Bestimmungen unterlie- 
gen, welche über die Reise-Lizenzen Unserer 
Staats, Diener durch Unsere Verordnungen 
vom s. März und o. April 1800, dann 
a. Oktober dieses Jahrs B. C. 1. die Komve, 
ten)= Erweiterung der General: Kreis-Keme 
missariate und Lokal-Kommissariate betreffend, 
beceits vorgeschrieben sind. 
  
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Der hienach einzureichenden Gesuchen ha- 
ben die obengenannten Geistlichen jedesmal zu- 
gleich die Einwilligung ihrer geistlichen Obern 
und deren Erkldrung, daß für die Verwesung 
ihrer Stellen hinlänglich gesergt sey, beizu- 
legen. 
Wir erwarten übrigens, daß weder ein 
katholischer, noch rrotestantischer Geistlicher 
sich von seinem Amtsstze entfernen werde, 
bevor ihm nicht die Bewilligung hiezu wirk- 
lich zugekommen ist, wogegen die schleunige 
Erledigung solcher Gesuche zederzeir statt fin: 
den soll. 
Die Reise: Bewilligungen an den Stz 
Unserer Residenz sind sogleich bei der Ankunft 
daselbst der Polizel: Direktion zuzustellen, wel- 
che Sorge tragen wird, daß die Zeit des 
Aufenthaltes ohne neue Bewilligung nicht 
überschritten werde. 
München den 11. Dezember 1811. 
Max Jose pb. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befebl 
der General= Sekretär 
F. Kobell. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Einführung gleichfdrmiger Amts= Siegel 
für die katholische Dekanate und Pfarreien 
betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
  
Aus Besehl Seiner Majestät des Königs. 
Auf die Berichte und Vorschläge der 
sämtlichen General: Kreis: Kommissariate im
	        
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