1561
Regiteriu
Königlich-Baierisches
1562
ngsblatt.
XLIX. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 12. September 1812.
Bekanntmachungen.
(Die Besezung der niedern Kirchendienste des
protestantischen Religionstheils durch die
General--Kommissariate betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Wi haben zwar in Folge Unserer Verord-
nung vom 30. Dezember 1810 die Besezung
der niedern Kirchendienste des protestantischen
Religionstheils Unsern General: Dekanaren
zugewiesen. Da aber die Erfahrung gezeige
har, daß die dadurch veranlaßten Kommu-
nikationen zwischen den Kreis-Kommissaria-
ten und General Dekanaten nothwendige
Verzögerungen herbeiführen, die bei der min-
deren Wichtigkeit des Gegenstandes vermieden
werden können, und da es in Fällen, wo
diese niedern Kirchendienste mit den Schul,
lehrerstellen zu vereinigen sind, doch haupt-
sächlich auf die Beurtheilung des betreffenden
Kreis: Kommissariates ankomme; so wollen
Wir, dast von nun an auch die protestanti-
schen niedern Kirchendienste, gleich den ka-
tholischen, von den einschlägigen Kommissaria-
ten, unter Beobachtung der oben angeführ'
ten Verordnung, besezt werden sollen, und
befehlen, daß diese Verfügung durch das
Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniß
gebracht werde.
München den 3. September 18123.
Mar Josepb.
Graf von Moncgelas.
#uuf kbniglichen allerhchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Das Wappen des Marktes Miesbach be-
treffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da nach dem Berichte Unsers General-
Kommissariats des Isar-Kreises vom 8. Juni
abhin, weder der Markr Miesbach roch die
National-Garde lII. Klasse daselbst, bisher
mit einem eigenen Warpen begabr gewesen, so
haben Wir alleranädigst beschlossen, densel-
ben ein Wappen, das sie in ihren Siegel
zu führen, und bei offiziellen Ausferiigun-
gen zu gebrauchen haben, huldreichest zu ver-
leihen.
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