Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1597 
11) Exegese der drei lezten Propheten. 
Professor Mall, Donnerstag, Freitag 
und Sonnabend, von 8— 9 Uhr. 
12) Eregese des Evangeliums von Matthäus. 
Dokter Azenberger, nach der in seiner 
Einleitung in das theologische Studium ((. 
Nr. .) gegebenen Ansiche. 
13) Eregetische Uebungen. 
Professor Mall, in noch zu bestimmen- 
den Stunden. 
B) Rechtswissenschafe. 
1) Juridische Encyklopädie und Methodologie, 
oder Insiitutionen des gesameen Rechts. 
Professor Krüll, nach eignem Plane, 
in den ersten Wochen des Seresters. 
#) Die Pandekten des rdmischen Rechts. 
Prefessor Krüll, nach eignem Leitfaden, 
täslich von 9— lo und 11.— 12 Uhr. 
3) Geschichte und Institutionen des rdmischen 
Reches. 
Doktor Henke, wöchentlich sechsmal, 
von 11 — 13 Uhr. 
1) Remische Rechtsgeschichte. 
Professer Mittermaier, nach eignem 
Plane, wöchentlich viermal. 
5) Kriminalrechr. 
Professor Mittermaier, nach Feuer- 
bacht's Lehrbuche, mit Hinweisung auf das 
balerische Gesezbuch, wöchentlich viermal. 
6) Kriminalrecht und Kriminalproze, mit be- 
sonderer Rücksicht auf die englische und fran- 
zbsische Gesezgebung. 
Doktor Henke, nach eignem während der 
Verlesungen erscheinenden Lehrbuche, wö- 
chentlich sechsmal, von 8—9 Uhr. 
  
1598 
7) Balerisches Staatsrecht. 
Professor von Hellersberg, nach 
dem Handbuche der baierischen Staatsverfas- 
sung und Verwaltung, täglich von 3—4 Uhr. 
8) Baslerisches Privatrecht. 
Professor Krüll, nach dem Gesezbuche 
und eignem Handbuche (3 Thle bandshut 
1805), in noch zu besiimmenden Stunden. 
) Baierisches Bergrecht. 
Professor von Hellersberg, nach den 
Bergordnungen, in noch zu bestimmenden 
Stunden. 
10) Geist der neuesten Konstitutionen der merk- 
windigsten europäischen Staaten. 
Professor von Moshamm, wochenllich 
dreimal, in noch zu bestimmenden Stunden. 
11)) Europälsches Gesandtschaftsrecht, mit prak- 
tischen Ausarbeitungen, für eine auserlesene 
Zahl von Zuhdrern, welche die diplomattsche 
Laufbahn antreten wollen. 
Professor von Moshamm, nach eignem 
Lehrbuche (Landshut 1605). 
Ia) Criminalprozeß. 
Professor Mirtermaier, nach dem 
Plane seines Handbuchs des peinlichen Pro- 
zesses (2 Bände Heidelberg), wöchemrlich 
zweimal. 
Ooktor Henke, s. N. 6. 
13) Theerie des Zioilprozesses. 
Professor Krüll, nach dem Gesezbuche 
und mit beständiger Rücksiche auf die neuesten 
den Geschiäftsgang betreffenden organischen 
Edikte, täglich von 2 — 3 Uhr. 
14) Bürgerlicher Prozeß, verbunden mit dem 
Praclicum Drocessnale, nach einer vorausge- 
schickten Vergleichung des gemeinen, preußi-
	        
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