1691
Welches hierdurch zur allgemelnen Kennt-
niß gebracht wird.
München den g0. September 1812.
Marx Joseop.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General= Sekretär
Baumuller.
(Die Quartierskosten -Ausgleichung für das per-
tugisische Standquartier im Landgerichte
Gräfenberg betreffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nach dem gemeinschaftlichen Antrage Un-
seres General Kommissariats und Unserer
Finanz-Direktion des Rezatkreises genehmigen
Wir die von dem Landgerichte Gräfenberg mit
Einstimmung der interessirten Gemeinden ent-
worsene Peräquation jener Quartierskosten,
welche die vom 3. April bis 2. Juni i810
startgehabte Einquartirung der portugisischen
Truxpen im genannten Landgerichte verursacht
hat.
Da hlernach die berechneten Gesamtkosten
sich auf 22402 fl. 17 kr. belaufen, woran die
Gemeinden Neunkirchen, Dorniz, Schellen-
berg, Langensendelbach, und der Steuerdistrikt
Warlofstein um §5160 fl. mehr als sie nach
dem Steuerfuße getroffen häcte, getragen
haben; so ist ihnen der Ersaz dieses Ueber-
maßes durch die übrigen Gemeinden, und
zwar von der Gemeinde
1007
Stockach z§0 fl.
Großenbuch 113-
Ruͤffelbach . 214-
Thuisbrunn. 8324-
Mitterlehenbach . 878-
Hundshaupten . 490
Osterthal . . 582 -
Eglosstein 770
Ermreuth 840“
zu leisten, und sind diese Beträge zu diesem
Behufe in den benannten Gemeinden nach dem
Steuerfuße umzulegen und zu erheben.
München den 8. Oktober 1812.
Mar Josevb.
Graf von Montgelas.
Uuf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General= Sekrctir
Baumuller.
(Die Aufnahme der landärztlichen Kandidaten
betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestät haben in Be-
treff der Aufnahme der Kandidaten in die 3u
Bamberg, München und Salzburg errichte-
ten landärztlichen Schulen die bisher bestande-
nen Verordnungen, und besonders sene vom
3. Oktober 1810 (Regierungsbl. vem Jahre
1810 Stück 6.. Seite 1196 und #107) auf
nachfolgende Weise zu modifzziren geruhet, und
lassen dieses hiemit zur Kenntniß und Nacht
achtung dffentlich bekannt machen.