Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1713 
Koͤniglich-Balerisches 
1714 
Regierungsblatt. 
  
LVI. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 21. Oktober 1872. 
  
Bekanntmachungen. 
(Neue Einrichtungen bei der Akademie der Wis- 
senschaften detreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
J. Folge der bisherigen Erfahrungen, 
und der Untersuchung des Zustandes der Aka- 
demie der Wissenschaften, sinven Wir für 
zweckmáßig, in der gegenwärtigen Verfas- 
sung dieses Instituts einige Veränderun= 
gen eintreten zu lassen, und beschließen daher 
wie folgt: 
I. Die Stelle eines Praͤsidenten der 
Akademie hat zu zessiren. 
II. Den Gescháäftsgang des Gesammt- 
Instituts als solchen, und die Aufsicht über 
den innern Dienst und die Ordnung des 
Ganzen hat, in der Art wie bisher, der 
General: Sekretär zu führen. Er eröffnet 
und vollzieht die Befehle, die an die Aka- 
demie als solche ergehen, er erstattet eben- 
falls diesenigen Berichte, die im Namen 
des ganzen Instituts, oder in einer dasselbe 
betreffenden Sache zu erstatten sind, welchen 
sedesmal sein Vortrag und die Abstimmun- 
gen aller anwesenden Mitglieder beigelegt 
werden sollen. Er ruft die General-Ver- 
sammlungen zusammen, und hat nebst dem 
Vortrage das Protokoll bei denselben zu füh- 
ren, desgleichen, wie bisher, den jährlichen 
allgemeinen Bericht zu verfassen. 
III. Den Geschäfesgang der einzelnen 
Klassen leiten allein und ausschließlich die 
Sekrerre derselben. Unsere Befehle über 
spezielle Gegenstände ergehen unminelbar an 
die betreffende Klasse, und werden 
von den Sekretären derselben eröffnet, und 
in Vollzug gesezt. Eben so haben diese über 
die besondern Gegenstände ihrer Klasse un' 
mittelbar Berichte an Uns zu erstacten. 
IV. Dem General= Sekretär, so wie den 
Klassen-Sekretären sollen jedem ein oder 
zwei Mitglieder beigegeben werden, welche 
sie in der Geschäftsführung unterstüzen, die 
Berichte mit unterzeichnen, und im Verhin- 
derungsfalle, durch Abwesenheit oder Krank- 
heir, ihre Stelle vertreten. 
V. Wir wollen überhaupr, daß der Ge- 
schäftsgang so viel möglich erleichtert und 
vereinfacht, alle unnöthigen Weitlusigkei- 
ten und Schreibereien beseitiget werden, da- 
mit die mit der beitung des Instituts insbe- 
sonders beauftragten Mitglieder um so un- 
gestörter den wissenschaftlichen Zweck vor 
Augen haben und verfolgen können. Zu 
(121)
	        
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