1713
Koͤniglich-Balerisches
1714
Regierungsblatt.
LVI. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 21. Oktober 1872.
Bekanntmachungen.
(Neue Einrichtungen bei der Akademie der Wis-
senschaften detreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
J. Folge der bisherigen Erfahrungen,
und der Untersuchung des Zustandes der Aka-
demie der Wissenschaften, sinven Wir für
zweckmáßig, in der gegenwärtigen Verfas-
sung dieses Instituts einige Veränderun=
gen eintreten zu lassen, und beschließen daher
wie folgt:
I. Die Stelle eines Praͤsidenten der
Akademie hat zu zessiren.
II. Den Gescháäftsgang des Gesammt-
Instituts als solchen, und die Aufsicht über
den innern Dienst und die Ordnung des
Ganzen hat, in der Art wie bisher, der
General: Sekretär zu führen. Er eröffnet
und vollzieht die Befehle, die an die Aka-
demie als solche ergehen, er erstattet eben-
falls diesenigen Berichte, die im Namen
des ganzen Instituts, oder in einer dasselbe
betreffenden Sache zu erstatten sind, welchen
sedesmal sein Vortrag und die Abstimmun-
gen aller anwesenden Mitglieder beigelegt
werden sollen. Er ruft die General-Ver-
sammlungen zusammen, und hat nebst dem
Vortrage das Protokoll bei denselben zu füh-
ren, desgleichen, wie bisher, den jährlichen
allgemeinen Bericht zu verfassen.
III. Den Geschäfesgang der einzelnen
Klassen leiten allein und ausschließlich die
Sekrerre derselben. Unsere Befehle über
spezielle Gegenstände ergehen unminelbar an
die betreffende Klasse, und werden
von den Sekretären derselben eröffnet, und
in Vollzug gesezt. Eben so haben diese über
die besondern Gegenstände ihrer Klasse un'
mittelbar Berichte an Uns zu erstacten.
IV. Dem General= Sekretär, so wie den
Klassen-Sekretären sollen jedem ein oder
zwei Mitglieder beigegeben werden, welche
sie in der Geschäftsführung unterstüzen, die
Berichte mit unterzeichnen, und im Verhin-
derungsfalle, durch Abwesenheit oder Krank-
heir, ihre Stelle vertreten.
V. Wir wollen überhaupr, daß der Ge-
schäftsgang so viel möglich erleichtert und
vereinfacht, alle unnöthigen Weitlusigkei-
ten und Schreibereien beseitiget werden, da-
mit die mit der beitung des Instituts insbe-
sonders beauftragten Mitglieder um so un-
gestörter den wissenschaftlichen Zweck vor
Augen haben und verfolgen können. Zu
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