Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1717 
IX. Die gegenwaͤrtigen Bestimmungen 
sollen in der nächsten General-Versammlung, 
so wie in den einzelnen Klassen vorgelesen 
werden, auch außerdem in Abschrife zirku- 
liren, damit sedes Mitglied der Akademie 
daraus entnehme, was ihm zu wissen né- 
thig ist. 
Wir erwarten, daß alle sich beeifern 
werden, den Zwecken dieser neuen Einrich- 
tungen, jeder in seinem Theile, enegegen 
zu kommen, und sie auf alle Weise durch 
eigene Thärigkeit zu befördern. 
Muͤnchen den 4. Oktober 1812. 
Max Josepb. 
Graf von Montgelacs. 
#uf koniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
  
(Die Ernennung der Mieglieder, welche den 
Sekretären der Akademie der Wiseenschaften 
beigegeben werden sollen, betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestät haben in Folge der am 
4. dieses in Betreff der neuen Einrichtung 
bei der Akademie erlassenen Verordnung 
beschlossen, daß dem General: Sekreiär der 
geistliche Rath Westenrieder, dem Sekre- 
taͤr der ersten Klasse, der Ober-Kirchenrath 
Martini, dem der zweiten der geheime 
Nath Sömmering, und dem der dritten 
der Reichs, Archivs-Direktor, geheime Re- 
1718 
serend4e Lang, fuͤr das Jahr 1813 zur 
Unterstuͤzung in ihren Arbeiten beigegeben 
werden sollen. 
München den 77. Okrober 1812. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der Geucral-Sekretär 
F. Kobell. 
  
(Eine Umlage zur Bezahlung der von der Stadt 
Bamberg erkauften Fourage in das dortige 
Militär-Magazin betreffend.) 
Seine Majestat der König genehmigeen 
nach dem Antrage des königlichen General= 
Kommissariats des Mainkreises vom 13. 
Junil. J., daß zur Berichtigung der erlaus 
senen Kosten zum Feurage-Magazin des 
Etappenplazes zu Bamberg die erfoderliche 
Summe von 3104 fl. 40 kr. nach dem Steuer- 
fuße der Stadt repartirt und erhoben werde. 
Muͤnchen den 13. Okcober 1812. 
  
Pfarrei-Erledigung. 
Im Salzach-Kreise: 
das Vikariat Unterwessen. 
Das Vikariat Unterwessen, Landge= 
richts Traunstein ist erledigt. 
Dieses enthält 70a Pfarrkinder, und er- 
träge 4oc fl. ohne Einrechnung der Messen. 
Es ist mit Investirur und Posseßgebung 
verbunden, und bedarf keines Hilfspriesters. 
  
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