1749
koͤniglichen Wappen die Numer der Legion,
und die Umschrift: Gensd'armerie er-
halten.
Art. 50. Zur Bewaffnung erhaͤlt der be-
rittene Gensd'arme einen Karabiner, 2 Pisto-
len und einen Saͤbel; der unberittene einen
Saͤbel und eine Musquete samt Bajonet,
mit dem fuͤr die Linien-Truppen vorgeschrie-
benen Kaliber.
Art. 51. Die Anschaffung der Armatur
uͤbernimmt das Aerar, den Unterhalt im
brauchbaren Stande hingegen hat der Gens-
d'arme zu bestreiten.
VIII.
Gagen und Lböhnungen, so andere
Kosten.
Art. s2. Der das Korps kommandirende
General erhält mit Einschluß des Quartier=
geldes und der Entschädigung für jene Reise,
die er jährlich zur Musterung der Legionen zu
machen hat, einen Jahrgehalt von 4soo fl.
für den Unterhalt von 4 Pferden 73o fl.
Büreau-Erigenz 150 fl.
Zusammen 83380 fl.
Der Auditor, Gage —1
Juartiergeld g0 fl.
6 Zusammen 9980 fl.
Der Adjutant, Gage und Fouragegeld
1000 fl.
Quartiergeld 80 fl.
Zusammen 1o00 fl.
Der Profoß 350 fl.
1750
Art. "3. Jeder Legions Chef erhält mir
Einschluß der Reise-Entschäbigung für jähr-
liche zwetmalige Musterung der Kompagnien
an dem Size der Hauxtleute oder Lieutenants,
Gage 2000 fl.
Fourage für 2 Pferde 365 fl.
Quartiergeld 150 fl.
Büreau-Erigenz 150 fl.
" Zusammen 26005 fl.
Jeder Adjutant, Gage mit Einschluß der
Fourage 950 fl.
Quartiergeld 3o fl.
Zusammen 103o fl.
Jeder Legions. Quartiermeister Gage Zoo fl.
Quartiergeld bo fl.
Zusammen 300 fl.
Art. §4. Ein Ritemeister erhält mit Ein-
schluß der Reisekosten-Entschädigung für die
vierteljährige Musterung der einzelnen Bri-
gaden, Gage 1500 fl. — kr.
Fouragegeld für 1 Pferd 1382 fl. zo kr.
Quartiergeld 100 fl. — kr.
Zusammen 1782 fl. 30 kr.
Ein Kavallerie-Lieutenant einschlüssig der
Entschddigung für monarliche Musterung der
ihm unrergebenen Brigaden, Gage
950 fl. — kr.
Fouragegeld! 182 fl. Zo kr.
Quartiergeld 80 fl. — kr.
Zusammen 1212 fl. 30 kr.