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dem andern ein Zuwachs ausdrücklich zugetheilt
worden ist, in ihrem dermaligen Um:
sange bestehen; mit Ausnahme des Landgerichts
Ebrach, welches aufgelöße, und mit
dem bandgerichte Burgebrach vereiniget wird.
VIII.
Diese Unsere allerhöchsten Beschlüsse sollen
längstens bis zum ersten Maͤrz 18312 in
vollständigen Vollzug gesezt seyn, und Unser
General-Kommissariat im Main: Kreise
hat diesemnach, rücksichtlich der Ames-Exraditionen
und Uebernahmen, das Geeignete
zu verfügen. Ueber die Besezung
der Stellen mit dem ctatsmäßigen Personale
werden Wir Unsere allergnddigsten Entschlie
sungen besonders bekannt machen.
München den 6. Jänner 1877.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Tuf kdniglichen allerhochsten Befehl
der General= Sekretär
F. Kobell.
2o ..
(Die Organisation der Polizel= und Gerichts-Ichbrden
in den neu erworbenen Gebiets-Theilen
des Rezat-Kreises betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
n Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
vcr ebe auf die allerunterthänigsten Be-#ozn,
anlne General= Kommissariats im
rs 2 die Organisation der Polizeiu
Lscden betreffend, und auf
Se Girrtter vorgelegten umständlichen
m 4 sch ossen, die Anwendung Unserer
hsten Edikte und Verordnungen von dem
vo
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24. September und 24. Dezember 1 8gog uͤber
die Instruktion und Organisation der Polizei-Direktionen;
dann vom 24. Julius und
3. Dezember desselben Jahres über die Gerichts-Verfassung,
und die Anordnung der
Scadtgerichte; endlich vom 3r. August 1810
über die Landgerichts-Verfassung im Inn-Kreise,
auch auf die neu erworbenen Gebiets-Theile
im Rezat-Kreise, namentlich
auf das denselben einverleibte ehemalige Fürstenthum
Baireuth unterhalb Gebirgs, auszudehnen,
und bestimmen demnach:
I.
Die Stadt Erlang wird mit einem Polizei:=
Kommissariate zweiter Klasse,
und mit einem Stadtgerichte der nämlichen
Klasse besezt.
II.
Zur Verwaltung der Polizei und Iustiz
auf dem Lande werden folgende Landgerichte
gebildet:
1) andgericht Erlang, erster Klasse.
Siz: Stadt Erlang. Bestandtheile:
das ehemalige Kameramt Frauenaurach
mit Ausnahme der auf dem linken Regniz-Ufer
gelegenen Steuer= Distrikte
deoselben, und mit Ausnahme des Steuer-Distrikts
Igensdorf.
2) Landgericht Herzogenaurach,
zweiter Klasse. Siz: Stadt Herzogenaurach.
Bestandtheile:
a) das Kameramt gleichen Namens;
b) von dem Kameramte Frauenaurach die
auf dem linken Regniz-Ufer situirten
Steuerbezirke Thurn, Röthenbach,