1795
nach der noch nachfolgenden speziellen
Vorschrift,
a) die Jahres= Rechnungen der Berg=
und Hütten-Aemter,
3) der SalinenAemter,
4) der Maut, Aemter,
5) der Ober-Aufschlagämter,
60) die Regie-Rechnungen der Kreis-Ad-
ministrativ: und Justiz-Beherden, je-
doch mit Ausnahme derjenigen, welche
zur Stiftungs= önd Kommunal= Admini-“
stration resortiren,
7) die Rechnungen aller Bauten, welche
aus dem Finanz-Vermögen bestritten
werden,
8) die Prüfung aller Amts= Extraditions=
Verhamdlungen,
9) die Prüfung aller Kommissiens-Kosten
und Diäten-Verzeichnisse,
lo) das gesamte Kautions= Wesen der
Rechnungs-Beamten.
-
In allen diesen Finanz-Rechnungs-
Gegenständen des Königreiches steht dem
obersten Rechnungshofe die lezte defini-
tive Bescheids-Ertheilung zu. welche exreku-
tive Kraft hat.
S. 20.
Auch die im Eingange erwähnte Zen-
tral-Anstalt für die Einholung und Be-
arbeitung der bis zum Rechnungs= Jahre
1811 vorliegenden Rechnungs-Rückstände,
ist dieser obersten Rechnungs-Behbrde, nach
den hierüber zu gewärtigenden näheren Vor-
schriften untergeordnet.
S
1796
. 21.
Da die Herstellung und richtige Fort-
führung der Lager: und Vormerkungs-=
Bücher, so wie der Zehent-Beschreibungen
ebenfalls in ihrem Wirkungskreise liegt, so
hat sie zur Abfassung dieser nothwendigen
und wichtigen Amtebücher unverzüglich die
geeigneten Einleitungen zu treffen, hiezu
die bei den äussern Aemtern vorliegenden Be-
helse zu sammeln, und sich mit Unserer
Steuer= und Domänen: Sektion zu beneh-
men, in wie fern den bei der Liguidatien der
provisorischen Steuer= und Dominikal-Ren-
ten:= Kataster zu haltenden Protokollen eine
solche sormelle Einrichtung gegeben werden
kann, daß aus denselben, in Verbindung
mit obigen Behelfen, die genannten Amts-
bücher in dem möglichsten Grade der Zuver-
lässigkeit sich herstellen lassen.
Auch können zu eben diesem Zwecke die
Arbeiten der unmittelbaren SteuerKataster-
Kommission, so weit sie vollendet und bei
der Perzeption in wirkliche Anwendung ge:
bracht sind, benüzt und hierüber bei gedach
ter Kommission das Geeignete eingeleitet
werden.
Ueber die Fortschritte dieser höchst wich-
tigen, zur Bildung der ersten und wesent:
lichsten Grundlage des Rechnungs-Wesens
durchaus unentbehrlichen Operation ist Un-
ser Finanz-Ministerium durch genaue Be-
richts-Erstattung in steter Kenntniß zu er-
halten. Auch sind demselben die in der Aus-
führung sich allenfalls zeigenden Schwierig-