1819
a) ein Drittheil der ordinaͤren Dominikal-
Steuer;
b) ein Drittheil des Dominikal: Steuer-
Zuschlages;
c) ein Drittheil der Beamten= Steuer;
d) ein ganzes Rüstgeld;
c) die Hälfte des geminderten Pfenning-
Beitrages.
Welche Umlage durch die Rentämter unter
Beobachtung der in Unserm allerhöchsten
Reskripte vom 3. Norember vorigen Jahrs
enthaltenen näheren Vorschriften einzuheben
ist.
München den 24. Oktober 1812.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhbchsten Besehl
der General- Sekretaͤr
Baumuͤller.
(Die kokal= Friegskosten-Umlage im Landgerichte
Deggendorf betreffend.)
Berichtigung.
Die im LII. Stücke des dießjährigen Re-
gierungsblatts, Seite 1035 bekannt gemachte
allerhöchste Genehmigung einer Lokal-Kriegs-
kosten Umlage im Landgerichte Deggendorf,
ist dahin zu berichtigen,
daß statt aà# kr. 2 3 dl. von jedem Steuer=
gulden mehr nicht als 106 kr. 33 dl. zu
erheben kommen.
München den 20. Oktober 1812.
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Pfarreien= und Benefizien-
Erledigungen.
Im Ober:Donaukreise.
gFFv.) (Das Benefizlum ad Sanctum Andream
in Lauingen.)
Die Obliegenheiten des Benefiziaten ad
Sanctum Andream in Lauingen bestehen
theils im besen verschiedener gestisteten Mes-
sen, sowohl in der Stadtpfarrkirche in kau-
ingen, als in der vor der Stadt gelegenen
Andreaskirche; theils in Aushilfe bei der
Pfarrei durch Beichthören, durch -
6 Predigten an bestimmten Tagen, -
nirung für den Stadepfarrer im Kraukheite
falle, nach dem Turnus mit den ubrigen
zwei Stadtkaplaͤnen, und respektive Benef-
ziaten, endlich in Aushilfe bei dem Schub
wesen.
Hoahemno ist der Ertrag dieses Bem
ziums. " ½„n%
Freie Wohnung in Sauingen in einem
sondern Benefiziathause, fire Geldbesoldung
aus der Kommunal-Kasse jährlich 4 !.
an Naturalien d Schaf Kern, eben Kan
Noggen, 4 Klaster Holz, und boo ri-i'
basten haften keine auf diesen Renten-
Im Iller: Kreise-
a.) (Die Pfarrei Oberdork) m
Durch das Ableben des Kamerers Pot k
Ried ist die Pfarrei Oberdorf 8
worden. Sie liegt im Bisthume xo „
Landgerichte Oberdorf, Dekanat Alddorf,