Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1899 
auf dem Schlachtfelde oder in dem Spitale 
seyn, zur Rettung seiner militarischen Mit- 
buͤrger in eine ausgezeichnete gedeihliche 
Wirkung zu sezen, hat Anspruch auf die- 
ses Ehrenzeichen und die mit demselben 
verbundenen Vortheile. 
¶) Die Gesuche um dieses Ehrenzeichen, oder 
wenn ein Individuum dasselbe schon besizt, 
um die Vorrückung in eine höhere Pen- 
sions-Klasse, müssen mit einer ausführ- 
lichen, aber ungeschmückten Darstellung 
der erworbenen Verdienste, und mit sieben 
zureichenden, und als unparteiisch aner- 
kannten Beweisen der Aechtheit derselben, 
welche, so viel es die Umstände zulassen, 
von höheren, und nicht von Individuen 
gleichen Grades, oder gar von Unterge- 
ordneten ausgestellt seyn müssen, versehen 
seyn. 
Die Untersuchung der Belohnungs-An- 
sprüche wird durch eine Kriegs-Kommis- 
sion, welche unter dem Vorsize eines Ober- 
sten, aus zwei Oberstlieutenants oder Ma- 
jors, zwei Kapitäns, zwei Ober= oder 
Unterlieutenants besteht, vorgenommen; 
es müssen jederzeit zwei chirurgische Indi- 
viduen höherer Grade, welche so, wie die 
übrigen Beisizer, ihre Stimme abzugeben 
haben, beigezogen werden, und es ist zu 
berücksichtigen, daß den Darstellungen sol- 
cher ausgezeichneten Handlungen, welche 
auf Verdienste, die auf dem Schlachtfelde 
erworben wurden, sich beziehen, ausser 
der Bestätigung der Truppen= Komman- 
danten, daß das chirurgische Indiriduum 
  
1900 
in der Besorgung der Verwundeten auf 
dem Verbandolaze das Ungewöhnliche ze- 
leistet, und dadurch gerechte Ansprüche auf 
eine ausserordentliche Belohnung begrün- 
det habe, wenigstens zwei Zeugnisse ärgtli- 
cher Vorstände beigefügt seyen, welche 
bewähren, daß der Kandidat auch in 
wissenschaftlicher Hinsicht seinen aufhaben- 
den Pflichten vollkommen zu enesprechen 
fähig seo, und die auf dem Schlachtsfelde 
von ihm mit Verband versehenen Verwun- 
deten, zweckmäßig besorge, im Feld-Sol- 
tale angekommen seyen; so wie jenen Be- 
lohnungs-Gesuchen, welche auf in den 
Feld-Spitäkern erworbenen Verdienste sich 
gründen, ausser der Bestätigung der ärzt 
lichen Vorstände, wenigstens zwei Zeug- 
nisse von Truppen-Kommandanten beilie 
gen müssen, daß der Kandidat auch sonst 
auf dem Schlachrfelde vorzüglich gure Dien- 
ste geleistet habe. 
Die Verhandlungen dieser Kriegs-Kom- 
mission werden durch den kommandirenden 
Generak des Armeekorps mittels beigefüg“ 
ten Gutachten der allerhoͤchsten Stelle zur 
endlichen Entscheidung eingesendet. 
h) Folgende Individuen des Milikär" Sa- 
nitaͤts- Personals haben sich in den Feld- 
zügen durch Diensteifer und eine zw ckmäs 
sige Behandlung der verwundeten und 
kranken Offiziere und Soldaten vorzüglich 
ausgezeichnet und werden belohne: 
durch das goldene Ehrenzeiche#: 
der Feld= Spital: Direktor und Assesor
	        
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