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auf dem Schlachtfelde oder in dem Spitale
seyn, zur Rettung seiner militarischen Mit-
buͤrger in eine ausgezeichnete gedeihliche
Wirkung zu sezen, hat Anspruch auf die-
ses Ehrenzeichen und die mit demselben
verbundenen Vortheile.
¶) Die Gesuche um dieses Ehrenzeichen, oder
wenn ein Individuum dasselbe schon besizt,
um die Vorrückung in eine höhere Pen-
sions-Klasse, müssen mit einer ausführ-
lichen, aber ungeschmückten Darstellung
der erworbenen Verdienste, und mit sieben
zureichenden, und als unparteiisch aner-
kannten Beweisen der Aechtheit derselben,
welche, so viel es die Umstände zulassen,
von höheren, und nicht von Individuen
gleichen Grades, oder gar von Unterge-
ordneten ausgestellt seyn müssen, versehen
seyn.
Die Untersuchung der Belohnungs-An-
sprüche wird durch eine Kriegs-Kommis-
sion, welche unter dem Vorsize eines Ober-
sten, aus zwei Oberstlieutenants oder Ma-
jors, zwei Kapitäns, zwei Ober= oder
Unterlieutenants besteht, vorgenommen;
es müssen jederzeit zwei chirurgische Indi-
viduen höherer Grade, welche so, wie die
übrigen Beisizer, ihre Stimme abzugeben
haben, beigezogen werden, und es ist zu
berücksichtigen, daß den Darstellungen sol-
cher ausgezeichneten Handlungen, welche
auf Verdienste, die auf dem Schlachtfelde
erworben wurden, sich beziehen, ausser
der Bestätigung der Truppen= Komman-
danten, daß das chirurgische Indiriduum
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in der Besorgung der Verwundeten auf
dem Verbandolaze das Ungewöhnliche ze-
leistet, und dadurch gerechte Ansprüche auf
eine ausserordentliche Belohnung begrün-
det habe, wenigstens zwei Zeugnisse ärgtli-
cher Vorstände beigefügt seyen, welche
bewähren, daß der Kandidat auch in
wissenschaftlicher Hinsicht seinen aufhaben-
den Pflichten vollkommen zu enesprechen
fähig seo, und die auf dem Schlachtsfelde
von ihm mit Verband versehenen Verwun-
deten, zweckmäßig besorge, im Feld-Sol-
tale angekommen seyen; so wie jenen Be-
lohnungs-Gesuchen, welche auf in den
Feld-Spitäkern erworbenen Verdienste sich
gründen, ausser der Bestätigung der ärzt
lichen Vorstände, wenigstens zwei Zeug-
nisse von Truppen-Kommandanten beilie
gen müssen, daß der Kandidat auch sonst
auf dem Schlachrfelde vorzüglich gure Dien-
ste geleistet habe.
Die Verhandlungen dieser Kriegs-Kom-
mission werden durch den kommandirenden
Generak des Armeekorps mittels beigefüg“
ten Gutachten der allerhoͤchsten Stelle zur
endlichen Entscheidung eingesendet.
h) Folgende Individuen des Milikär" Sa-
nitaͤts- Personals haben sich in den Feld-
zügen durch Diensteifer und eine zw ckmäs
sige Behandlung der verwundeten und
kranken Offiziere und Soldaten vorzüglich
ausgezeichnet und werden belohne:
durch das goldene Ehrenzeiche#:
der Feld= Spital: Direktor und Assesor