1971
. 4) eb bie bestlmmten Viktnallen- Taxen ges
wissenhaft eingehalten werden 7
Die Inspektoren haben sich hierüber eine
sortwährende genaue Kenntniß zu verschaf-
fen, und bei enrdeckten Freveln die Polizei-
Direktion mittels unverwellter Anzeige zur
nähern Untersuchung zu veranlassen.
Das Schlachten und der Fleisch-Verkauf
a den Häusern, ohne obrigkeitliche Erlanb-
niß, ist von den Inspektoren jedesmal vor-
sorglich zu sistiren.
Inygleicher Art ist gegen Winkelschen-
ken zu verfahren.
Das Schlachthaus und die Fleisch-
bänke, so wie der Viktualien-Markt
und die Schranne bleiben unter unmittel-
barer Aussicht der Polizei: Direktion; jedoch
i- den Inspektoren unbenommen, ihre über
diese Anstalten gelegenheitlich zemachten Er-
soh ungen dem Vorflande mitzutheilen. Auch
sind sie befügt, die außerhalb des Marktes,
in ihren Bezirken vergefundenen zum Verkau-
fe besimmten schaͤdlichen und verdorbe
nen Lebensmittel mit Beschlag zu belegen.
* 3. Sorge der Insrekroren ist es, daß
der Vorkauf aufferhalb der zum allgemei-
nen Sammelplatze bestimmten Märkee, ve#n
sügch vor den Theren, abgestellt werde.
Alle auf den Mark' bestimmren Vorräthe
und Fuhren, wenn auch darüber ein solcher
Vorkauf ordnimgewidrig bereits abgeschlossen
worden seyn sellte, sind ohne alle Rücksicht
m die Stadt, an den bestimmten Ore zu schaf-
fen, und wiederholt betrezene Vorkäuser sind
anzuzeigen.
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Auch das Haufiten #st weder in, noch
ausser den Dulten zu gestatten. Betretene
Hausirer sind mie ihren Waaren anzuhalren,
und auf die Dolizei zu bringen.
C. é40 Räcksichrlich der Dulten, und des
Hauptsammelolazes der Klufer und
Werkfer blelbt die geelgnete Anordnung und
Aufsicht der Polizet Direktion unmittelbar
vorbehalten; und die Pollzel„ Inspektoren ha-
ben dieselbe durch Vollziehung der desfalls
jedesmal gegebenen speziellen Aufträge zu un-
terlüzen, nebstdem aber auf die ausserhalb se-
nes Sammelplazes in den zu ihren Bezirken
geh rigen Häusernerrichteten Riederlagen
und bezogenen Kaufláden, und auf die in
Wircthshäusern oder Privat-Quartieren woh-
nenden Dulegste, vorzüglich auf Juden,
kleine Krämer, Musikanten, To-
schen- und Marionesten Soteler,
Seiltänzer u. d. 30 zu invigiliren, und
überhaupt ihre Wachsamkeit, in Bezug auf
die in den O. 15. 12. und 16 bezeichneren
Personen zu verdoppeln.
K. A. Heimliche und verborgene
Waaren Niederlagen, angelegt 3u# den
verbornen Zoecken des Schlelchhandels
und der Defraudation landesherrl#
cher Gefälle sind, wo sie immer entdeckt
werden, zu schließen, und Eigenthuͤmer und
Hehler anzuzeigen. ·
Alle wo immer entdeckten ver fälschten
Haudelswaaren, womit das Pudlikum
beireqen wied, sind wegzunehmen, der Vir—-
fölscher und Pettoger ist sch zu versochera.