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2) Alle Bestallungen für den Adel, sowohl Civil-, als
Milirärsiellen betreffend, von der hochsten bis zur niedrigsten,
bis zum Cornet oder Fähndrich.
3) Alle Quittungen für zurückfallende Lehen, wie auch
Hebung eines großen Theils der königlichen Einnahmen.
4) Alle Erpeditionen, Florte und Admiralität betreffend.
5) Alle Stenerbriese, Ausschreiben und dergleichen.
6) In Summa alle Erpeditionen, die Dänemark und
Norwegen augingen, sie mochten Civil-, geistliche oder Militär=Angelegenbeiten
betreffen. Zur Renskammer gehörte nichts,
als Revision der Rechnungen, nebst der Einnahme und Ausgabe
der Gelder. Wenn der Remtmeister seine General-Rechnung
erstattet hatte, so erhielt er seine Quittung aus der
Kanzlet.
Während Friedrichs III. Regierung blieben alle diese
Expeditionen, und wurden der Gratialien oder außerordentlichen
Expeditionen eher mehr, als weniger, denn nichts war
damals gemeiner, als Ertheilung von Joll= und Accise-Freiheit
bei Einföhrung von Oel, Wein, Salz u. d. m. Offenbar
wohl zu großem Schaden des Königs und des Reichs, dessen
Einkünfte dadurch sehr vermindert wurden; aber die Lage der
Dinge war so, daß der König der Ertheilung dieser Freiheiten
nicht wehl ausweichen konnte. Die Mdelichen, die Kraft der
Kapitulation Friedrichs III. vom Zell, Accise und andern
Imposten frei waren, hatten den Mißbrauch angefangen, daß
sic Kaufleuten oder Bürgern in den Städten Versicherungsscheine
gaben; die Waaren, welche von Letzteren verschrieben
worden, gebbrten ihnen. Mit diesen Freizerteln oder Passir-Scheinen
machten sie sich viele Klienten unter der Bürgerschast,
und weil der, der einen solchen Freischein hatte, leicht
seine Waaren wohlfeiler geben konnte, als der, welcher Accise und
Joll zahlen mußte, so war selbst auch der Koͤnig genoͤthigt,