Contents : Amtliche Kriegsdepeschen Band 1 (1)

 

Deutschlands  Antwort  auf  das  japanische  Ultimatum.

Berlin,  24.  August.  Auf  das  Ultimatum  Japans  ist  dem  hlesigen  japanischen
Geschäftsträger  gestern  vormittag  nachstehende  mündliche  Erklärung  abgegeben
worden:  „Auf  die  Forderungen  Japans  hat  die  deutsche  Regierung  keineriei
Antwort  zu  geben.  Sie  sieht  sich  daher  veranlaßt,  ihren  Botschafter  in  Tokioabzuberufen
  und  dem  japanischen  Geschäftsträger  in  Berlin  seine  Pässe  zuzustellen.“
  (W.  T  B.)

Das  von  der  hiesigen  japanischen  Botschaft  dem  Auswärtigen  Amt  überreichte
Ultimatum  lautet  in  deutscher  Uebersetzung  folgendermaßen:

„Die  kaiserlich  japanische  Regierung  erachtet  es  in  der  gegenwärtigen  Lage  für
äußerst  wichtig  und  notwendig,  Maßnahmen  zu  ergreifen,  um  alle  Ursachen  einer
Störung  des  Friedens  im  fernen  Osten  zu  beseitigen  und  das  allgemeine  Interesse
zu  wahren,  das  durch  den  Bündnisvertrag  zwischen  Japan  und  Großbritannien  ins
Auge  gefaßt  ist,  um  einen  festen  und  dauernden  Frieden  in  Ostasien  zu  sichern,  dessen
Herstellung  das  Ziel  des  besagten  Abkommens  bildet.

Sie  hält  es  deshalb  aufrichtig  für  ihre  Pflicht,  der  kalserlich  deutschen  Regierung
den  Rat  zu  ertellen,  die  nachstehenden  beiden  Vorschläge  auszuführen:

1.  Unverzüglich  aus  den  japanischen  und  chinesischen  Gewässern  die  deutschen
Kriegsschiffe  und  bewaffneten  Fahrzeuge  jeder  Art  zurückzuziehen  und  diejenigen,
die  nicht  zurückgezogen  werden  können,  alsbald  abzurüsten.

2.  Bis  spätestens  15.  September  1914  das  gesamte  Pachtgebiet  von  Kiautschou
bedingungslos  und  ohne  Entschädigung  den  kaiserlich  japanischen  Behörden
zu  dem  Zweck  auszuantworten,  es  eventuell  an  China  zurückzugeben.

Die  kaiserlich  japanische  Regierung  kündigt  gleichzeitig  an,  daß  sie,  falls  sie  nicht
bis  zum  23.  August  1914  mittags  von  der  kaiserlich  deutschen  Regierung  eine  Antwort
  erhalten  sollte,  die  die  bedingungslose  Annahme  der  vorstehenden  von  der
kaiserlich  japanischen  Regierung  erteilten  Ratschläge  enthält,  sich  genötigt  sehen
wird,  so  vorzugehen,  wie  sie  es  nach  Lage  der  Sache  für  notwendig  befinden  wird.“

(W.  T.  B.)

Die  deutschen  Marinetruppen  im  Serbenkrieg.

Berlin,  23.  August.  Aus  Sarajewo  ging  heute  nachmittag  folgende  Meldung
beim  Admiralstab  der  Marine  ein:

Am  20.  August  Serbenstellung  Höhe  954  bei  Bisegrad  genommen.  Seesoldaten
  in  erster  Linie.  3  tot,  2  Offiziere,  21  Mann  verletzt.  Verhalten  Mannschaft
mustergültig.  gez.  Major  Schneider.

Es  handelt  sich  um  unser  Skutari-  Detachement,  das  sich  nach  Abzug  von

Skutari  den  österreichischen  Operationen  angeschlossen  hat.
(W.  T.  B.)

 

 

 

 

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