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Schutze der deutschen Interessen erforderlichen
Massregeln zu treffen, für Herstellung und
Erhaltung der Ruhe und Ordnung in den bezeichneten Besitzungen
und Gebieten durch alle ihm zu Gebote stehenden
Mittel Sorge zu tragen, und für diesen Zweck die durch $ 1
des Gesetzes vom 2. Februar 1889 zur Verfügung gestellten
Mittel zu verwenden.
Indem Wir dem Hauptmann Wiıssmann dieses Kommissorium
ertheilen, befehlen Wir Unseren Offizieren und Beamten, ihn und
im Falle seiner Behinderung den zu seiner Stellvertretung berufenen
Beamten in der Erfüllung dieses Auftrages zu unterstützen,
und fordern alle die es angeht auf, dem
Hauptmann WıssMmAnNn wie seinem etwaigen Stellvertreter bei
Ausübung der ihm durch diesen Unseren Auftrag übertragenenFunktionendenschuldigen@Gehorsam
zu leisten.®
Die Instruktion an den Kommissar befasst sich mit der
näheren Regelung seines Verhältnisses zur ÖOstafrikanischen
Gesellschaft:
„Was Ihr Verhältniss zu den Beamten der Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft in Ostafrika betrifft, so ist daran festzuhalten,
dass die Rechte der Gesellschaft, welche
sich aus dem .. .. Vertrage derselben mit dem Sultan vom
28. April v. J. ergeben, unverändert fortbestehen.
Die Verwaltung bleibt unter Ihrer, in meiner Vertretung
. ... geübten Aufsicht den Organen der Gesellschaft
in den ihr unterstellten Gebieten, insoweit nicht
durch militärische Rücksichten Einschränkungen, bezw.
eine zeitweilige Suspension geboten erscheinen und mit dem
Standrechte die Civilbefugnisse auf das Militär übergehen. Eine
Einmischung in die geschäftlichen Angelegenheiten der Gesell-‚schaft
und namentlich auch in die Zollverwaltung wollen Sie
vermeiden. Dagegen übertrage ich Ihnen die Aus-