Full text : Völkerrechtliche Okkupation und deutsches Kolonialstaatsrecht.

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Schutze  der  deutschen  Interessen  erforderlichen
  Massregeln  zu  treffen,  für  Herstellung  und
Erhaltung  der  Ruhe  und  Ordnung  in  den  bezeichneten  Besitzungen
und  Gebieten  durch  alle  ihm  zu  Gebote  stehenden
Mittel  Sorge  zu  tragen,  und  für  diesen  Zweck  die  durch  $  1
des  Gesetzes  vom  2.  Februar  1889  zur  Verfügung  gestellten
Mittel  zu  verwenden.

Indem  Wir  dem  Hauptmann  Wiıssmann  dieses  Kommissorium
ertheilen,  befehlen  Wir  Unseren  Offizieren  und  Beamten,  ihn  und
im  Falle  seiner  Behinderung  den  zu  seiner  Stellvertretung  berufenen
  Beamten  in  der  Erfüllung  dieses  Auftrages  zu  unterstützen,
  und  fordern  alle  die  es  angeht  auf,  dem
Hauptmann  WıssMmAnNn  wie  seinem  etwaigen  Stellvertreter  bei
Ausübung  der  ihm  durch  diesen  Unseren  Auftrag  übertragenenFunktionendenschuldigen@Gehorsam

zu  leisten.®

Die  Instruktion  an  den  Kommissar  befasst  sich  mit  der
näheren  Regelung  seines  Verhältnisses  zur  ÖOstafrikanischen
Gesellschaft:

„Was  Ihr  Verhältniss  zu  den  Beamten  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  in  Ostafrika  betrifft,  so  ist  daran  festzuhalten,
  dass  die  Rechte  der  Gesellschaft,  welche
sich  aus  dem  ..  ..  Vertrage  derselben  mit  dem  Sultan  vom
28.  April  v.  J.  ergeben,  unverändert  fortbestehen.
Die  Verwaltung  bleibt  unter  Ihrer,  in  meiner  Vertretung
  .  ...  geübten  Aufsicht  den  Organen  der  Gesellschaft
  in  den  ihr  unterstellten  Gebieten,  insoweit  nicht
durch  militärische  Rücksichten  Einschränkungen,  bezw.
eine  zeitweilige  Suspension  geboten  erscheinen  und  mit  dem
Standrechte  die  Civilbefugnisse  auf  das  Militär  übergehen.  Eine
Einmischung  in  die  geschäftlichen  Angelegenheiten  der  Gesell-‚schaft

  und  namentlich  auch  in  die  Zollverwaltung  wollen  Sie
vermeiden.  Dagegen  übertrage  ich  Ihnen  die  Aus-