Full text : Bismarck und das päpstliche Rom.

ziehe,  mit  dem  sie  als  Bischöfe,  ja  schon  als  ‚Christen‘  dem
„allgemeinen  Vater‘‘  der  Christenheit  und  den  ‚unantastbaren‘
Gesetzen  ihrer  Kirche  zur  Treue  und  Gehorsam  verpflichtet  seien.
Die  ‚„menschlichen‘‘  Gesetze  müßten  nach  den  ‚göttlichen‘  bemessen,
  nie  aber  dürften  jene  über  diese  gestellt  werden.  Man
dürfe  die  Bischöfe  nicht  nötigen,  das  Heil  ihrer  unsterblichen
Seele  um  deswillen  dahinzugeben,  weil  man  in  ihren  Territorien
das  nicht  als  vereinbar  mit  den  Rechten  des  Staates  leiden  wolle,
wessen  die  Kirche  gemäß  der  Lehre  in  den  Anordnungen  des
„sohnes  Gottes‘  zu  ihrem  eigentümlichen  Bestande
schlechterdings  bedürfe.  Was  die  Regierungen  auch  beschließen
sollten,  die  Bischöfe  seien  entschlossen,  dem  römisch-päpstlichen
Kirchenrecht  entsprechend  zu  handeln.  Davon  würden  sie  nur
abgehen,  wenn  es  ihnen  der  heilige  Vater  selbst  gebiete.

Diese  Kriegserklärung  in  aller  Form  bekräftigte  und  verkündete
  Erzbischof  Hermann  v.  Vicari  unterm  16.  Juli  1853
noch  in  einem  besonderen  Hirtenbriefe  an  die  Adresse  der
badischen  Regierung.  Wie  er  seinerzeit  das  Verhalten  seiner
Geistlichkeit  bei  gemischten  Ehen  dem  Einspruch  der  Regierung
zum  Trotze  eigenmächtig  geregelt  hatte,  so  hatte  er  auch  bereits
in  den  4oer  Jahren  damit  begonnen,  erzbischöfliche  Knabenkonvikte
  zu  errichten,  wozu  ihm  durch  freiwillige  Gaben,  denen
er  ein  Scherflein  aus  eigner  Tasche  hinzufügte,  Geldmittel  reichlich
  genug  zuflossen.  Die  Regierung  hatte  er  sich  dabei  vom
Halse  gehalten,  indem  er  es  als  ein  Werk  der  ‚Caritas‘‘  bezeichnete,
  nur  dazu  da,  arme  Schüler  mit  Kost  und  Logis  zu
versorgen.  Jetzt  ließ  er  selbst  diese  Maske  fallen.

Wie  die  Einrichtung  derartiger  erzbischöflicher  Knabenkonvikte
  nicht  nur  eine  Gesetzwidrigkeit  bedeutete,  sondern
auch  von  rein  menschlichem  und  auch  nationalem  Standpunkte
aus  empören  konnte,  hat  gleich  damals  schon  ChristianBunsen
in  seiner  meisterhaften  Flugschriit:  ‚Die  Zeichen  der  Zeit‘
klar  und  wuchtig  genug  zum  Ausdruck  gebracht.  ‚Es  widerspricht
  durchaus  dem  deutschen  Volksgeiste,  daß  Kinder  und
Knaben,  die  weder  sich  noch  das  Leben  kennen,  von  vornherein
von  der  Welt  abgesondert  und  zu  Priestern  vorgebildet  und  erzogen
  oder  vielmehr  abgerichtet  werden  sollen.  Die  Knaben
können  allerdings  wieder  austreten:  allein,  zugestutzt,  wie  sie
sind,  was  wollen  sie  in  der  Welt  anfangen?  Wer  außerdem
gibt  den  Unbemittelten  (und  das  sind  die  Mehrzahl)  das  Geld,