Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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wesens-Abtheilung zwei rothe Epauletten, 
auf welchen der Feldwebel drei, der Ser- 
geant zwel, der Korporal einen weißen 
Strich har. 
Diese Rangzeichen müssen in gerader 
einie auf das Band des Epaulets geseze, 
und lezteres gerade auf der Mitte der 
Schulter getragen werden. 
§. 29. Die Junker tragen ein Port 
d'Epee, dessen Band von Seide, die Quaste 
aber von Silber ist; dann ein blaues Epau- 
leit ohne Rangzeichen, mit einer flbernen 
Quaste; das Kontre-Epaulett ist mit einem 
einfachen Bouillon geschlossen. Bei den 
Junkern der Kavallerie schließt sich das sil- 
berne Achselband an dasselbe an. 
§. 3o. Den Ober: und Unteroffzieren 
ist der Stock als ein unanwendbares, hin- 
derliches Werkzeug sowohl im Dienste, als 
überhaupt bei der Uniforme zu tragen ver- 
boten. 
§. 31. Sämtliche Offziere haben ganz 
silberne Port d’Epees ohne Bouillon, mit 
einem quadrirten Schafte der Quaste, auf 
welchem blaue und silberne Nauten ange- 
brache sind; auf dem Hute ganz silberne 
Kordons ohne Bouillon, über die Kokarde 
ein Silberbörichen von derselben Breite, wie 
bei den Bürger Soldaten (C. s.); auf der 
linken Schulter ein ganz silbernes Epau- 
lett ohne Bouillon, auf dem der Charakter 
eines Kapitäus mit drei, eines Oberlieute= 
nants mit zwei, eines Unterlieutenants mit 
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einem goldenen Striche ausgezeichnet ist. 
Auf der rechten Schulter ist ein Kontre- 
Epaulett ohne Quaste, mit einem Bouillon= 
Kranze geschlossen. 
§. 33. Die Adjutanten tragen Sporn 
mit Spornleder. 
§. 33. Bei den Offizieven der Kaval- 
lerie schließt sich das silberne Achselband an 
die Kontre: Epaulette. 
§. 34. Die bei den Offizieren der Gre- 
nadiere und Artillerie auf den aufgeschla- 
genen Rockenden befindlichen Grenaden, so 
wie bei den Schüzen-Offtieren die Hörner, 
und bei den Kavallerie -Offtzieren die 83° 
wen, können von Silber gestickt, oder 
massiv seyn. 
§. 33. Die Stabs-Offiziere haben 
zwei Epauletten, und zwar an diesen sowohl, 
als an der Quaste des Port d’Epee, und an 
den Hut-Kordons, Bouillon; auch die Hut- 
Schlinge ist von Bouillon. Der Major 
hat ein, der Oberstilieutenant zwei, und der 
Oberst drei goldene Röschen auf den Epau- 
letten. 
I. 30. Die Tragung der Schärpe hat 
für die Zukunft gänzlich zu unterbleiben. 
§. 37. Den Offtzieren der Grenadtere, 
Fütliere, Artillerie und Kavallerie, sind 
dunkelblaue, jenen der Schüzen aber graue 
Ueberröcke, mit hellblauen Kragen und Auf- 
schlägen, zu tragen gestattet. 
§. 33. Die Kapvallerie reitet englisch= 
Säu##el, die Schabracke ist von hellblauem
	        
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