Gruppierung der Staaten. 193
welchem die Führung der Stimmen, abgesehen von Öfterreich und Preußen,
den größten Staaten innerhalb der fünf Gruppen vorbehalten wurde. In
einem Punkte wich er jedoch von dem ihm mitgeteilten Wunsche seiner Regierung
eigenmächtig ab; das Präsidium in dieser Behörde wollte er
nicht ausschließlich Osterreich vorbehalten sondern zwischen Österreich und
Preußen abwechseln lassen. Er berichtete nach Wien, daß ohne ein solches
Jugeständnis keiner der übrigen Staaten für den Entwurf zu haben sein
werde.: Zu diesem Entwurf erhielt er die Zustimmung der Bevollmächtigten
der vier Königreiche.:
Aber alle diese Bemühungen Schmerlings waren vergeblich. Denn während
Schwarzenberg ihn ruhig arbeiten ließ, um geit zu gewinnen, bereitete
er mit seinen Kollegen den großen Staatsstreich in Österreich vor, der eine
völlig neue Lage schuf. Vorläufig schien es, als ob das Vorgehen Preußens
und der Kleinstaaten die Situation wesentlich geklärt habe; indem sich die
kleineren Staaten an Preußen, die Königreiche an Österreich anschlossen, trat
zugleich aufs deutlichste hervor, daß jedes Streben nach einem straffer
organisierten Bundesstaate nur in der Gestalt des engeren Bundes unter
Preußens Führung Erfüllung finden könne, während diejenigen Stkaaten,
die von ihren Souveränitätsrechten gar nichts oder möglichst wenig opfern
und keine einheitliche Zentralgewalt ins Leben treten lassen wollten, ihren
Rückhalt bei dem Kaiserstaate suchen mußten. 8Zweifelhaft blieb nur, ob nicht
noch manche von den kleineren Staaten, wenn die Volksbewegung und das
Frankfurter Parlament an Macht verlören, auf die andere Seite übertreten
würden.3 Auch war es nicht ganz ausgeschlossen, daß im umgekehrten Falle,
wenn die Volksbewegung anhielt und das Parlament seine Macht behauptete,
noch einige von den Königreichen sich dem Plane des engeren Bundes fügen
1 Erklärung vom 8. März a. a. O. 433f. (von der sfterreichischen Regierung offenbar
nicht vorher genehmigt); dazu Schmerlings Bericht bei Friedjung 1, 499.
: In einer Sitzung aller Bevollmächtigten am 8. März erklärte Schmerling, der Entwurf
„sei das Ergebnis der Beratung und übereinstimmenden Genehmigung der königlichen Höfe,
mit Ausnahme jedoch Preußens". Oie Vertreter der übrigen Königreiche ergriffen nicht das
Wort (Mosle an Camphausen 9. März Beil. 69 u. Telegr. d. Legationsrates v. Kamptz an
Camphausen v. 9. März, Caspary 302). Bayern war übrigens noch am 28. Februar für
ein Volkshaus neben Direktorium und Staatenhaus eingetreten (Roth und Merck
2, 367 f.).
* Die Motive der einzelnen Staaten waren sehr verschieden; bei Baden spielte der Wunsch,
nicht schlechter gestellt zu werden als Württemberg, eine wesentliche Rolle und machte es
zum Gegner des österreichischen Gruppensystems (s. Roth u. Merck 2, 269 d. badische Erklärung
v. 19. Februar, u. Minister v. Dusch an Camphausen, Caspary zor und Camphausens
Bericht v. 9. Febr. Beil. 57). Für alle kleineren Staaten war die Befürchtung,
zugunsten der Mittelstaaten mediatisiert zu werden, ein starker Antrieb (Mosle an Camphausen
Beil. 60).
Brandenburg, Untersuchungen. 13