Metadata : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

Gruppierung  der  Staaten.  193

welchem  die  Führung  der  Stimmen,  abgesehen  von  Öfterreich  und  Preußen,
den  größten  Staaten  innerhalb  der  fünf  Gruppen  vorbehalten  wurde.  In
einem  Punkte  wich  er  jedoch  von  dem  ihm  mitgeteilten  Wunsche  seiner  Regierung
  eigenmächtig  ab;  das  Präsidium  in  dieser  Behörde  wollte  er
nicht  ausschließlich  Osterreich  vorbehalten  sondern  zwischen  Österreich  und
Preußen  abwechseln  lassen.  Er  berichtete  nach  Wien,  daß  ohne  ein  solches
Jugeständnis  keiner  der  übrigen  Staaten  für  den  Entwurf  zu  haben  sein
werde.:  Zu  diesem  Entwurf  erhielt  er  die  Zustimmung  der  Bevollmächtigten
der  vier  Königreiche.:

Aber  alle  diese  Bemühungen  Schmerlings  waren  vergeblich.  Denn  während
  Schwarzenberg  ihn  ruhig  arbeiten  ließ,  um  geit  zu  gewinnen,  bereitete
er  mit  seinen  Kollegen  den  großen  Staatsstreich  in  Österreich  vor,  der  eine
völlig  neue  Lage  schuf.  Vorläufig  schien  es,  als  ob  das  Vorgehen  Preußens
und  der  Kleinstaaten  die  Situation  wesentlich  geklärt  habe;  indem  sich  die
kleineren  Staaten  an  Preußen,  die  Königreiche  an  Österreich  anschlossen,  trat
zugleich  aufs  deutlichste  hervor,  daß  jedes  Streben  nach  einem  straffer
organisierten  Bundesstaate  nur  in  der  Gestalt  des  engeren  Bundes  unter
Preußens  Führung  Erfüllung  finden  könne,  während  diejenigen  Stkaaten,
die  von  ihren  Souveränitätsrechten  gar  nichts  oder  möglichst  wenig  opfern
und  keine  einheitliche  Zentralgewalt  ins  Leben  treten  lassen  wollten,  ihren
Rückhalt  bei  dem  Kaiserstaate  suchen  mußten.  8Zweifelhaft  blieb  nur,  ob  nicht
noch  manche  von  den  kleineren  Staaten,  wenn  die  Volksbewegung  und  das
Frankfurter  Parlament  an  Macht  verlören,  auf  die  andere  Seite  übertreten
würden.3  Auch  war  es  nicht  ganz  ausgeschlossen,  daß  im  umgekehrten  Falle,
wenn  die  Volksbewegung  anhielt  und  das  Parlament  seine  Macht  behauptete,
noch  einige  von  den  Königreichen  sich  dem  Plane  des  engeren  Bundes  fügen

1  Erklärung  vom  8.  März  a.  a.  O.  433f.  (von  der  sfterreichischen  Regierung  offenbar
nicht  vorher  genehmigt);  dazu  Schmerlings  Bericht  bei  Friedjung  1,  499.

:  In  einer  Sitzung  aller  Bevollmächtigten  am  8.  März  erklärte  Schmerling,  der  Entwurf
„sei  das  Ergebnis  der  Beratung  und  übereinstimmenden  Genehmigung  der  königlichen  Höfe,
mit  Ausnahme  jedoch  Preußens".  Oie  Vertreter  der  übrigen  Königreiche  ergriffen  nicht  das
Wort  (Mosle  an  Camphausen  9.  März  Beil.  69  u.  Telegr.  d.  Legationsrates  v.  Kamptz  an
Camphausen  v.  9.  März,  Caspary  302).  Bayern  war  übrigens  noch  am  28.  Februar  für
ein  Volkshaus  neben  Direktorium  und  Staatenhaus  eingetreten  (Roth  und  Merck
2,  367  f.).

*  Die  Motive  der  einzelnen  Staaten  waren  sehr  verschieden;  bei  Baden  spielte  der  Wunsch,
nicht  schlechter  gestellt  zu  werden  als  Württemberg,  eine  wesentliche  Rolle  und  machte  es
zum  Gegner  des  österreichischen  Gruppensystems  (s.  Roth  u.  Merck  2,  269  d.  badische  Erklärung
  v.  19.  Februar,  u.  Minister  v.  Dusch  an  Camphausen,  Caspary  zor  und  Camphausens
  Bericht  v.  9.  Febr.  Beil.  57).  Für  alle  kleineren  Staaten  war  die  Befürchtung,
zugunsten  der  Mittelstaaten  mediatisiert  zu  werden,  ein  starker  Antrieb  (Mosle  an  Camphausen
  Beil.  60).

Brandenburg,  Untersuchungen.  13