Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

Nro. 30. 135807. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 16. Mai. 
  
  
  
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Kön. Ob. Fin. Dep. — Vorschtift, die Beiberir# te betr. q. d. 13. Mai 1807. 
Es ist bei dem Königl. Ober-Finanz-Departement sowohl, als auch bei den übrigen Di- 
rectionen des Königl. Ob. Fin. Departements zu bemerken gewesen, daß 
4) die meisten Beiberichte der Beamren, besonders jener in den alten Landen, gewöhn- 
lich ohne Datum, « 
zuweilen sogar ohne Unterschrift, und 
e) die innere Seite des leztern Blattes vollgeschrieben, ohne Umschlag (Couvert) ge— 
siegelt, an die Behoͤrde eingeschikt zu werden pflegen. 
Da nun diesem eingeschlichenen Misbrauche nicht laͤnger nachgesehen werden kann, so wer— 
den saͤmtliche vom Koͤnigl. Ob. Fin. Departement resortirende Behoͤrden hiemit angewiesen, 
ihre Beiberichte jedesmal mit Datum und Unterschrift zu versehen, und im Falle die innere 
Seite des leztern Blatts uͤberschrieben werden muͤßte, den Beibericht samt dem Exhibito in 
einen Umschlag gesiegelt an die Behoͤrde einzuschiken. Stuttgart, den 13. Mai 1807. 
Rechts-Erkenntnisse des Koͤn. Ob. App. Trib. zu Tuͤbingen. 
In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal gewiesenen Appellations-Sache 
von Pfullingen, zwischen dem Muͤller Stephan Melchinger zu Unterhausen, Klaͤgern, Ap- 
pellanten an einem, sodann der Wittwe und den Kindern des Stephan Haids und cons. 
daselbst, Beklagten, Appellaten am andern Theil, eine Theillosung betreffend, wird die Ap- 
pellation, wegen Mangels an Beschwerden, nicht angenommen, und Kläger in die Prozeß- 
Kosten verurtheilt. Den 25. Apr. 1807. 
In der hofgerichtlichen, zum Königl. Ober-Tribunal gewiesenen Appellations-Sache von 
Weinsperg, zwischen den Erben der Georg Holzapfel'schen Wictwe zu Unterhambach, Klä- 
gern, Appellanten, und Friedrich Klaiber zu Weislensburg, Beklagten, Appellaten, eine 
Schuldforderung betreffend, wird die Appellation, wegen Mangels in den Formalier, nicht 
angenommen, und die appellant. Erben in die Prozeß-Kosten verurtheilt. Den s. Mai 1807. 
Die Reovisions-Sache von Ellwangen, zwischen der Joham Schmidlenschen Chefrau 
zu Ramsenstruth, Intervenientin „Revidentin an einem, und den Königl. Bairischen Schuz- 
Juden Lazarus Salomon und Moses Faiß in Crailsheim, Beklagren, Revisen am andern
	        
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