Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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Bekanntmachungen. 
(Das Papier-Format bei Eingaben an koͤnigliche 
Stellen betreffend.) 
Da man haufig wahrgenommen hat, daß 
Berichte und Vorstellungen einkommen, wel- 
che das vorgeschriebene Dapier-Format über, 
schreiten, die Konservazion der Akten aber 
hiedurch leidet, so wird in Gemäßheit der 
frühern Verordnungen ) wiederholt befoh- 
len, daß das Papier- Format von 14 Zoll 
Höhe 17 Zoll Brelce durchgängig eingehalten 
werde; widrigenfalls die einkommenden Be- 
richte und Vorstellungen nicht weiter angenom- 
men,, sondern remittirt oder ohne Erfolg 
und Eneschließung gelassen werden sollen. 
München den 18. Aprl 1814. 
») Allerhecste Verordnung vom 7. Juni 170z. und 
seitberige Zurückweisung auf dieselbe. Regierungs= 
blatt 1612 S. 195.) 
  
Umlage. 
  
In einigen Gemeinden des ehemaligen Eisack- 
nun Innkreises. 
Nach dem Antrage des königl. General= 
Kommissariats des Innkreises vom 3. vorigen 
Monats bewilligen Seine königliche Majestät, 
daß zur Tilgung der für die Kriegsausgaben 
der Marsch= Stazion Briren auf Privat= 
kredit im Jahre 1o0 koncrahirten Schulden, 
und zur Berichtigung der Interessen eine Um- 
lage von Drei Tausend Gulden auf die 
G’menden des ehemaligen Etsackkreises nach 
dem Steuerfuße repartirt und erhoben werde. 
Munchen den 8. April 1814. 
1036 
(Konkurs-Prüfungen für das katholische Pre- 
digtamt. Im Oberdo nau= und Illerkreise. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da alle im Jahre 1812 bei den beson- 
ders angeordneten Konkursen für das katho- 
lische Predigeramt geprüften, und zur An- 
stellung auf die Stadtpfarr= Kanzeln geeige 
net befundenen Konkurrenten auf solche Stel- 
len bereits befördert sind, und da auch in 
Zukunff jede selbstständige dorirte Prediger 
Stelle in der Regel nur mit vorschriftmäßig 
geprüften Priestern, nach ihrer spezlel nach- 
gewiesenen Qualifikazion zum Predigtamte be- 
sezt werden soll, so haben Seine Majestét 
der König vermäg allerhöchsten Reskriptes 
vom 20. dieß die Vornahme wiederholter Pre- 
diger Prüfungs" Konkurse nach den allge- 
meinen Bestimmungen vom 20. März r912 
(Aggsbl. Stück AXXI. S. s51) anzubefehlen 
geruhet. 
Der Prüfungs-Konkurs für die Predigt- 
amts = Kandidaten des Oberdonau: und 
Illerkreises wird daher bei unterzeichneter 
Stelle am zo. Juni l. J. abgehalten wer- 
den. 
Alle Priesier der benannten zwei Kreise, 
welche sich demselben unterzlehen wollen, ha- 
ben die im O. S. oballegirter Verordnung vom 
20. März 1812 vorgeschriebenen Zeugnisse 
bis zum lo. Juni d. J. anher einzureichen, 
um Zulassung zur Prüfung sich zu melden, 
und am Prüfungstage personlich sich hier
	        
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