Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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2)  Das  Benefizium  bei  der  StadtPfarrkirche
zu  St.  Martin  in  Amberg.

Das  Benefizium,  welches  bisher  der
Priester  Leonhard  Fehlner  bei  der  Stadt-Pfarrkirche
  zu  St.  Martin  in  Amberg
versah,  ist  durch  dessen  Tod  zur  Erledigung
  gekommen.  Mit  demselben  ist  keine
Aushilfe  in  der  Seelsorge,  sondern  nur
die  Obliegenheit  verbunden,  wöchentlich
drei  Messen  zu  lesen.

Die  jährlichen  Einkünfte  bestehen  an
Gelde  und  Naturalien,  einschlüssig  des
Miethzinses  für  die  Wohnung,  in  402  fl.
40  kr.  Die  ständigen  Abgaben  in  3  fl.  54  kr.

Da  dieses  Benefizium  gemäß  der  im
Regierungsblatte  vom  Jahre  1807  S.
1615  bekannt  gemachten  Verordnung  zum
EmeritenFonde  gehoͤrt,  so  kann  sich  jeder
emeritirte  mit  den  darin  vorgezeichneten
Requisiten  versehene  Priester  darum  bewerben.


Im  Ober  Donaukreise.
2)  Das  Spital  Benefizium  in  Rain.
Unrerm  13.  Dezember  1814  ist  das
Soital  Benefzium  in  Rain  durch  den
Sterbefall  der  Priesters  Basil  Friedl  erlediget
  worden.

Mit  diesem  Benefizium  ist  die  Obliegenheit
  verbunden,  wöchentlich  zwei,  und
außerdem  zwei  Jahrsmessen  pro  Fundatoribus
  zu  lesen.

Ferner  ist  alle  Sonn=  und  Feiertage  in
der  Frühe  um  s  Uhr  Messe  zu  halten,  und

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hlebei  das  Evangekium  zu  erkldren;  außerdem
  ist  unter  der  Woche  rinmal  Frühmesse
zu  lesen,  und  dem  Pfarrer  in  kirchlichen
Verrichtungen  auszuhelfen.

Die  Ertraͤgnisse  fließen  meistens  aus
Guͤlten,  dann  einigen  bestimmten  Geldgefaͤllen;
  sie  berechnen  sich  einschluͤssig  der
freien  Wohnung  auf  525  fl.  —  die  davon
zu  bestimmenden  Lasten  aber  auf  25  fl.

Im  Sahaachkreise:  ;
3)  Die  Pfarrei  Noßbach.

Die  erledigre  Pfarrei  Noßbach,  Landgerichts
  Mauerkirchen,  enthäált  1obs  Pfarrbinder,
  und  hat  an  Renten

350  fl.  57  kr.  vom  Widdum  und  grundherrlichen
  Gaben,
*24  47  von  Zehenten,

226  33  „  von  der  Stole,

 

 

1100  fl.  17  kr.
Die  Lasten  betragen  nebst  dem  Unterhalte
der  zwel  Hilfspriester
37  fl.  64  kr.  Dominikalsteuer,
7  —  Familiensteuer,  und
6.  —  -Seminaristicum.

 

Beiträge  zur  allgemeinen  Landesbewaffnung.


Fortsezung  des  Verzeichnisses
über
die  beim  Oberkommando  der  Reserve  Armee
eingegangenen  frejwilligen  Beiträge  zur  allgemeinen
  Landesbewaffnung.

 

Von  dem  königlichen  Rentbeamten  Bur-