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2) Das Benefizium bei der StadtPfarrkirche
zu St. Martin in Amberg.
Das Benefizium, welches bisher der
Priester Leonhard Fehlner bei der Stadt-Pfarrkirche
zu St. Martin in Amberg
versah, ist durch dessen Tod zur Erledigung
gekommen. Mit demselben ist keine
Aushilfe in der Seelsorge, sondern nur
die Obliegenheit verbunden, wöchentlich
drei Messen zu lesen.
Die jährlichen Einkünfte bestehen an
Gelde und Naturalien, einschlüssig des
Miethzinses für die Wohnung, in 402 fl.
40 kr. Die ständigen Abgaben in 3 fl. 54 kr.
Da dieses Benefizium gemäß der im
Regierungsblatte vom Jahre 1807 S.
1615 bekannt gemachten Verordnung zum
EmeritenFonde gehoͤrt, so kann sich jeder
emeritirte mit den darin vorgezeichneten
Requisiten versehene Priester darum bewerben.
Im Ober Donaukreise.
2) Das Spital Benefizium in Rain.
Unrerm 13. Dezember 1814 ist das
Soital Benefzium in Rain durch den
Sterbefall der Priesters Basil Friedl erlediget
worden.
Mit diesem Benefizium ist die Obliegenheit
verbunden, wöchentlich zwei, und
außerdem zwei Jahrsmessen pro Fundatoribus
zu lesen.
Ferner ist alle Sonn= und Feiertage in
der Frühe um s Uhr Messe zu halten, und
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hlebei das Evangekium zu erkldren; außerdem
ist unter der Woche rinmal Frühmesse
zu lesen, und dem Pfarrer in kirchlichen
Verrichtungen auszuhelfen.
Die Ertraͤgnisse fließen meistens aus
Guͤlten, dann einigen bestimmten Geldgefaͤllen;
sie berechnen sich einschluͤssig der
freien Wohnung auf 525 fl. — die davon
zu bestimmenden Lasten aber auf 25 fl.
Im Sahaachkreise: ;
3) Die Pfarrei Noßbach.
Die erledigre Pfarrei Noßbach, Landgerichts
Mauerkirchen, enthäált 1obs Pfarrbinder,
und hat an Renten
350 fl. 57 kr. vom Widdum und grundherrlichen
Gaben,
*24 47 von Zehenten,
226 33 „ von der Stole,
1100 fl. 17 kr.
Die Lasten betragen nebst dem Unterhalte
der zwel Hilfspriester
37 fl. 64 kr. Dominikalsteuer,
7 — Familiensteuer, und
6. — -Seminaristicum.
Beiträge zur allgemeinen Landesbewaffnung.
Fortsezung des Verzeichnisses
über
die beim Oberkommando der Reserve Armee
eingegangenen frejwilligen Beiträge zur allgemeinen
Landesbewaffnung.
Von dem königlichen Rentbeamten Bur-