— 339 —
wird Ihre Mitwirkung in Anspruch genommen werden. Nicht minder
wollen Sie Ihre Aufmerksamkeit der Ausgleichung von Härten zuwenden,
welche die frühere norddeutsche Gesetzgebung über die Kriegsleistungen
während des letzten Krieges für zahlreiche Gemeinden zur
Folge gehabt hat.
Die verfassungsmäßige Rechnungslegung über die Einnahmen des
Reichs entbehrt noch der endgiltigen Regelung in materieller wie in
sormeller Beziehung. Gesetzentwürfe über die Einnahmen und Ausgaben
des Reichs und über die Einrichtung und Befugnisse des Rechnungshofes
sollen diese von den verbündeten Regierungen wie von dem
Reichstage empfundene Lücke unserer Instruktionen ergänzen.
Die Rechnungen über den Haushalt der Jahre 1867 bis 1870
werden Ihnen zur Entlastung vorgelegt werden.
Die rechtliche Stellung der Presse ist bereits im verflossenen Jahre
Gegenstand der Beratungen des Bundesrats und des Reichstags gewesen.
Das Bedürfms eines gemeinsamen Gesetzes über die Materie
ist außer Zweifel. Die verbündeten Regierungen haben die von der
Königlich preußischen Regierung gestellten Anträge ihrer Beratung
unterzogen, und sind bemüht, in dem Ihnen vorzulegenden Ergebnisse
ihrer Beschlüsse die berechtigten Ansprüche auf freie Meinungsäußerung
durch die Presse mit den Anforderungen in Einklang zu bringen, welche
das öffentliche Interesse mit nicht minderem Rechte gegen den Mißbrauch
dieser Freiheit erhebt.
Eine Novelle zur Gewerbe-Ordnung, welche Ihnen vorgelegt werden
wird, soll die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern durch Gerichte, deren Mitglieder aus beiden Lebenskreisen
entnommen sind, in einem einfachen, von jeder lästigen Form
befreiten Verfahren sichern. Sie soll ferner Vorsorge gegen die Nachteile
treffen, mit welchen die öffentliche Ordnung und die nationale
Arbeit durch rechtswidrige Einwirkungen auf den freien Willen der
Arbeiter, und durch den rechtswidrigen Bruch geschlossener Verträge
bedroht wird.
Die große Verschiedenheit der zum teil veralteten, zum teil ungenügenden
Einrichtungen, welche an den deutschen Küsten zum Schutze
der von Seeunfällen betroffenen Personen und Güter bestehen, hat
den verbündeten Regierungen Anlaß gegeben, eine für die gesamte
deutsche Küste giltige Strandordnung ausarbeiten zu lassen, welche
Ihnen zur Genehmigung vorgelegt werden wird.
Die Ergebnisse des vorjährigen Haushalts haben zwar noch nicht
endgültig festgestellt werden können, sie find jedoch bereits ausreichend
22•