Full text : Der Deutsche Reichstag.

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Davon  sind  für  deren  gemeinsame  Rechnung  entnommen:


1)  Betriebsfonds  der  Postverwaltung

2)  Für  das  Retabilissement  des  Heeres

1,750,000  Thlr.
108,846,810

Bleiben  zur  Teilung:

Hiervon  partricipiert  der  Norddeutsche

Bund  nit  553304.116,053  Thlr.

Badern  204s33,182  „

Südhessen  948333,674  „

Sind  obige  559,582,909  Thlr.

Von  dem  Anteil  des  Norddeutschen  Bundes
waren  vorweg  zu  entnehmen  die  für  denselben
entstandenen,  anderweit  nicht  gedeckten  Kosten  der
gesamten  Kriegsführung,  einschließlich  der  Ausgaben
  für  die  zurückgezahlten  Kriegs-Anleihen
und  der  8,143,156  Thlr.  betragenden  Erstattungen
an  Kommunen,  für  die  von  denselben  an  die
Familien  einberufener  Reservisten  und  Landwehrmannschaften
  gezahlten  regelmäßigen  Unterstützungen.
  Diese  Gesamtkosten  betragen

Davon  sind  abzuziehen  die  früher  vom  Norddeutschen
Bund  vereinnahmten  Kriegsanleihen,  freiwillige
Beiträge,  Ueberschuß  der  Darlehnskasse  rc.

198.596,810  Thit.

559,582,909  Thlr.

530,116,053  Thlt.

617,434,000  Thlr.

240,702,  408  „

Es  sind  daher  an  Kriegskosten  auf  den  Anteil  des
Norddeutschen  Bundes  zu  compensieren

Ferner  sind  daraus  zu  bestreiten  die  Ausgaben:

1)  Für  militärische  Bauten  und  Einrichtungen  —
Artikel  1  des  Gesetzes  vom  2.  Juli  1873  —
13,241,000  Thlr.  nach  Abzug  der  davon  1873
und  1874  verrechneten  1,434,790  Thlr.  —

2)  Für  Revision  der  Kriegskostenrechnungen

3)  Für  Vergütung  der  Kriegsleistungen.  Von  den
reservierten  3,775,000  Thlr.  sind  1873  und
1874  verbraucht  und  oben  unter  den  Kriegskosten
  bereits  mit  enthalten  1,186,543  Thlr.

Bleibt  Bedarf

376,731,926  Thlr.

11,806,210  Thlr.
36,441  „

2,588,457  Thlr.

Latus

530,116,053  Thlr.