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Davon sind für deren gemeinsame Rechnung entnommen:
1) Betriebsfonds der Postverwaltung
2) Für das Retabilissement des Heeres
1,750,000 Thlr.
108,846,810
Bleiben zur Teilung:
Hiervon partricipiert der Norddeutsche
Bund nit 553304.116,053 Thlr.
Badern 204s33,182 „
Südhessen 948333,674 „
Sind obige 559,582,909 Thlr.
Von dem Anteil des Norddeutschen Bundes
waren vorweg zu entnehmen die für denselben
entstandenen, anderweit nicht gedeckten Kosten der
gesamten Kriegsführung, einschließlich der Ausgaben
für die zurückgezahlten Kriegs-Anleihen
und der 8,143,156 Thlr. betragenden Erstattungen
an Kommunen, für die von denselben an die
Familien einberufener Reservisten und Landwehrmannschaften
gezahlten regelmäßigen Unterstützungen.
Diese Gesamtkosten betragen
Davon sind abzuziehen die früher vom Norddeutschen
Bund vereinnahmten Kriegsanleihen, freiwillige
Beiträge, Ueberschuß der Darlehnskasse rc.
198.596,810 Thit.
559,582,909 Thlr.
530,116,053 Thlt.
617,434,000 Thlr.
240,702, 408 „
Es sind daher an Kriegskosten auf den Anteil des
Norddeutschen Bundes zu compensieren
Ferner sind daraus zu bestreiten die Ausgaben:
1) Für militärische Bauten und Einrichtungen —
Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1873 —
13,241,000 Thlr. nach Abzug der davon 1873
und 1874 verrechneten 1,434,790 Thlr. —
2) Für Revision der Kriegskostenrechnungen
3) Für Vergütung der Kriegsleistungen. Von den
reservierten 3,775,000 Thlr. sind 1873 und
1874 verbraucht und oben unter den Kriegskosten
bereits mit enthalten 1,186,543 Thlr.
Bleibt Bedarf
376,731,926 Thlr.
11,806,210 Thlr.
36,441 „
2,588,457 Thlr.
Latus
530,116,053 Thlr.