Dispensir-Anstalten f. Garnison-Lazar.; Einrichtung etc.; chirurg. Instrum. 777
kalten würden. Es Ist nun sur Begegnung dieser Uebelstände von Seiten eines Korps-Generalarztes
darauf angetragen 7 en, einen zweiten Dampf-Apparat zur Erwärm
der Kataplasmen und Vorräthighalten von heissem Wasser anzulegen, worauf "odoch
nicht hat eingegangen werden können, weil auch durch einen solchen aus vorgedachten
Gründen der Zweck nicht erreicht werden würde und Doppelkosten für Apparat und
Brennmaterial daraus erwachsen würden. Da mun an verschiedenen Lazarethen zur
Erwärmung der Kataplasmen viel irdenes Geschirr konsumirt worden und nicht unerhebliche
Kosten daraus erwachsen sind, die zu diesem Behufe verwendeten eisernen
Töpfe dem Zwecke auch nicht entsprochen haben, weil die Kataplasmen in denselben
leicht anbrennen und dadurch im Lazareth ein übler Geruch verbreitet wird, die eisernen
Töpfe selbst auch häufig entwendet worden sein sollen, so wird im Einverständnias
mit dem Königl. Militär- -Oekonomie-Departement beabsichtigt, Kataplasmen-Erwärmer
von Neuwieder Geschirr in den grösseren Lazarethen einzuführen, welche, wie aus der
beifolgenden Probe näher hervorgeht, nach der Idee des Ober-Stabsapothekers Kleist
eo konstruirt sind, dass die Erwärmung der Kataplasmen mittelst eines Doppelkessels,
in welchem sich circa 3 Quart Wasser befinden, ohne anbrennen zu können, auf jedem
beliebigen offenen Feuer zu bewerkstelligen ist, und womit die Annehmlichkeit verbunden
ist, den Breiumschlag in demselben Ikngere Zeit warm erhalten zu können.
Nachdem ein Vorversuch mit einem solchen Erwärmer bei einem der hiesigen Gernison-Lazarethe
bereits stattgefunden, und die Nützlichkeit und Zweckmässigkeit derselben
von Seiten der betreffenden oberen Militir-Aerzte anerkannt worden, hat das Königl.
Departement verfügt, dass zunächst jedem Armeekorps, zur Erlangung mehrseitiger
Urtheile über deren Zweckmässigkeit, ein solcher Erwäirmer zum Versuch überwiesen
werden solle. Euer Hochwohlgeboren übersende ich zu diesem Ende einen solchen
Kataplasmen-Erwärmer mit dem ergebenen Ersuchen, denselben dem dortigen Garnison-Lazareth
zur näheren Prüfung zu überweisen und mir innerhalb 6 Wochen gefälligst
Ihre gutachtliche Aeusserung darüber zugehen lassen zu wollen, mir hierbei aber auch
zugleich Ihre Ansicht gefälligst mitzutheilen, wie viel solcher Kataplasmen-Eiwärmer
nach Ihrem Dafürhalten für rethe von 120, 240 resp. YW Kranke wohl erforderlich
sein würden, und ob der innere Raum dieser Erwärmer von circa 4';, Quart als
Norm für alle Lazarethe beizubebalten ist. — Als Anlage zu diesem Erlass finden sich
einige Bemerkungen über den Gebrauch des Cataplasmen-Erwärmers vom Öber-Stabspotheker
Kleist vom 10. November 1852:
1) Die Füllung desselben mit Wasser lässt sich mit einer Mensur oder Topf mit
schmaler Tülle besser, wie mit einem Trichter bewerkstelligen. — 2) Um das Erzeugen
von Kesselstein zu verhüten, bediene man sich zur Füllung desselben Regen- oder
Flusswassers. — 3) Ist darauf zu achten, dass das Wasser in dem Doppelkessel nicht
gänzlich verdampfe, weil in solchem Falle die Verlöthungen schmelzen und eine Reparatur
nöthig werden würde. 4) Ob der Doppelkessel bis oben heran oder nur im
untern Raume mit Wasser versehen ist, dürfte hierbei im Wesentlichen "Tleich sein. Es
würde jedoch zu ermitteln sein, auf welche Weise die Erwärmung der Kataplasmen in
der kürzesten Zeit erlangt werden kann.
(Erlass des Milit.-Oekon.-Departem. vom 14. Februar 1851 an den General-Stabsarrt
und die Intendanturen.) Nachdem zufolge Ew. etc. gefllligen Schreibens
vom 18. Januar die mit den Kataplasmen-Erwärmern aus Neuwied-Geschirr in allen
Korpsbereichen angestellten Versuche ar ei befriedigend „ausgefallen sind, genehmigt
das Departement die E en Geräthes in allen grösseren Garnison-Lazarethen,
sowie in den earehes Fr ein Bataillon oder ein ganzes Kavallerie-Regiment.
Nur hinsichtlich der für die Zahl der Erwärmer in den grösseren Lazarethen
massgebenden Abstufung in der Krankenzahl vermag das Departement, mit Rücksicht
auf die Höhe des Kostenpunktes, den gefülligen Vorschlägen Euer etc. nicht gänzlich
zu entsprechen. Dasselbe hält es vielmehr, in Erwägung, dass nach $. 40 der Grundsätze
über die Einrichtung nen zu erbauender Garnison-Lazarethe (Beilage F. des
Lazareth-Reglements) auf je 100 Kranke eine Feuerung zur Theebereitung gerechnet
wird, für ausreichend, wenn
auf 40 bis I00 Kranke 1 kleiner Kataplasmen-Erwärmer, (cfr. ad 3),
über 10-00 Kranke 2 grosse und für 8ypbilitische 1 kleiner Kataplasmen-Erwärm.,
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vorhanden sind und wird os vorerst bis zur Erlangung weiterer Erfahrungen bei dieser
Zahl um so mehr bewenden können, els durch den in einzelnen besonderen Fällen
etwa hervortretenden Mangel an diesem Utensil kein Nachtheil für die Krankenpflege
zu befürchten ist, indem die Erwärmung der Kataplasmen in der bisherigen Weise