Volltext : Positioning. Wie Marken und Unternehmen in übersättigten Märkten überleben.

Eine  Maximalsumme  der  auszugebenden  Banknoten  ist  nicht  festgesetzt.
  Eine  Deckung  in  Metall,  Banknoten,  Wechseln  usw.,  wie  sie
das  deutsche  Bankgesetz  und  das  Statut  der  Deutsch  -  Östafrikanischen
Bank  verlangt,  ist  nicht  vorgeschrieben.

Als  Sicherheit  für  die  ausgegebenen  Noten  dienen  Bürgschaften,  Wertpapiere
  oder  Hypotheken.  Die  Bürgschaftsleistung  erfolgt  durch  Übergabe
  von  Sichtwechseln  auf  die  Deutsche  Bank,  die  Diskontogesellschaft,
die  Berliner  Handelsgesellschaft,  die  Bank  für  Handel  und  Industrie,  auf
die  Firmen  Mendelssohn  &  Co.  oder  S.  Bleichröder.  Die  Wechsel  müssen
auf  mindestens  100000  M  lauten,  von  der  Deutsch-Asiatischen  Bank
ausgestellt  und  von  dem  betreffenden  Bürgen  akzeptiert  sein.  Bei  Berechnung
  der  Sicherheit  erfolgt  die  Umrechnung  von  Taels  in  Dollars  nach
dem  Verhältnis  72:  100,  von  Reichswährung  in  Dollars  alljährlich  nach
dem  Durchschnittskurs  des  vorangegangenen  Jahres.

Ein  steuerfreier  Notenbetrag  existiert  nicht,  sondern  es  ist  auf  den
Jahresdurchschnitt  des  täglichen  Notenumlaufs  eine  Steuer  von  1°],  ans
Reich  zu  entrichten.

Mit  der  Ausgabe  der  Banknoten  ist  in  Tsingtau  im  Juni,  an  den  anderen
  Plätzen  Chinas  im  November  1907  begonnen  worden.  Ihre  Aufnahme
  seitens  der  chinesischen  Kaufmannschaft  und  des  Publikums  gestaltete
  sich,  dem  Geschäftsbericht  der  Deutsch-Asiatischen  Bank  zufolge,
derart  günstig,  daß  am  31.  Dezember  1907  bereits  448000  Taels  in
Dollar-  und  Taelnoten  im  Umlauf  waren.  Die  Noten  sollen  sogar  in
Tsingtau  und  Shantung  von  den  Chinesen  mit  Prämien  gehandelt  werden.

Ein  gewisses  Risiko  geht  die  Emissionsbank  insofern  ein,  als  sie  bei
einer  etwaigen  Änderung  der  Währung  in  China  oder  in  dem  deutschen
Schutzgebiete  Nachteile  erleiden  kann.

Die  Befugnis  zur  Notenausgabe  geht  verloren:

a)  durch  Ablauf  der  Zeitdauer,  für  die  sie  erteilt  ist,

b)  durch  Verzicht  und

c)  im  Falle  des  Konkurses  durch  Eröffnung  des  Verfahrens  gegen
die  Bank.

Die  Banknotenausgabe  im  Deutschen  Kiautschougebiet  und  in  China
ist,  wieaus  dem  Vorstehenden  hervorgeht,  ganz  eigenartig  geregelt.  Klingen
die  diesbezüglichen  Bestimmungen  in  Deutsch-Östafrika  stark  an  das
deutsche  Bankgesetz  von  1875  an,  so  sind  hinsichtlich  der  Deckung
dem  Noteninstitut  in  Asien  Erleichterungen  gewährt,  wie  sie  keine  andere
deutsche  Notenbank  besitzt:  keine  Maximalhöhe  der  auszugebenden  Noten

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