Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M.  SBS.  65

3.  Die  Orientirungen  auf  den  Endpunkten  sollen  für  alle  wichtigeren  und  längeren
Züge  von  Dreieckspunkten  abgeleitet  werden.  Bei  diesen  Ableitungen  sind  in  der  Regel
trigonometrische  Neupunkte  unter  Ausschluß  kürzerer  Entfernungen  zu  bevorzugen.

8  21.

1.  Für  die  Aufschreibung  der  Winkelmessungen  dient  das  Muster  Anlage  8,  welches
als  Beispiel  die  Winkelaufschreibung  für  einen  Kreuzungs-Polygonpunkt  mit  4  Richtungen
enthält.

2.  Die  Originalzahlen  können  im  Felde  mit  Blei,  die  Mittelwerthe  der  Zeigerablesungen
und  alle  übrigen  Zahlenwerthe  müssen  mit  Tinte  gegeben  werden.

3.  Der  Tag  der  Beobachtung  ist  auf  jeder  Seite  des  Messungsheftes  stets  vorzutragen.

4.  Das  Titelblatt  des  abgeschlossenen  Beobachtungsheftes  hat  Ort  und  Zeit  der  Ausführung,
  die  Bezeichnung  der  angewandten  Instrumente,  sowie  den  Namen  des  ausführenden
Technikers  zu  enthalten.

Messung  der  Strecken.

8  22.

1.  Die  Längen  der  Polygonseiten  sind  mit  5  m  Latten  oder  in  der  Ebene  auch  mit
dem  20  m  Stahlband  doppelt,  aber  nicht  unmittelbar  nach  einander  und  thunlichst  in
entgegengesetzter  Richtung  zu  messen  und  beide  Ergebnisse  bei  den  betreffenden  Punkten  im
Winkelmessungshefte  in  der  Spalte  „Bemerkungen“  einzutragen.  Die  sorgfältigste  Vergleichung
  der  gebrauchten  Längenmaaße  mit  dem  Normalmeter  hat  selbstverständlich  vorauszugehen
  und  ist  in  8—14  tägigen  Zwischenräumen  zu  wiederholen.  Etwa  veranlaßte  Zurückführungen
  der  Messungsergebnisse  auf  Normalmaaß  sowie  auch  die  etwaige  Einführung  eines
durch  Vergleichungen  im  Dreiecknetze  gewonnenen  Längenverbesserungsfaktors  wird  bei  Durchführung
  der  Zugberechnung  (§  23  und  24)  besonders  angeordnet  werden.

2.  Wenn  die  beiden  Messungsergebnisse  nicht  bis  auf  die  in  Anlage  9AX  ersichtlichen
Grenzen  übereinstimmen,  ist  eine  dritte  und  gegebenenfalls  vierte  Messung  vorzunehmen,
innerhalb  jener  Grenze  aber  das  Mittel  der  beiden  Ergebnisse  der  Berechnung  zu  Grunde
zu  legen.  Wenn  die  zweite  Streckenmessung  nicht  mit  demselben  Meßwerkjeuge  erfolgte,  so
erhöhen  sich  die  Grenzen  um  0,0003  s.

Ueberschreitungen  der  Fehlergrenze,  welche  durch  Nachmessung  nicht  behoben  werden
konnten,  sind  (auf  der  ersten  Seite  des  Winkelheftes)  mit  kurzer  Erläuterung  der  muthmaßlichen
  Gründe  der  Ueberschreitung  zu  verzeichnen.

Bei  ungünstigem  Gelände  oder  Anbauhindernissen  kann  unter  der  Voraussetzung  entsprechender
Begründung  eine  Ueberschreitung  der  Fehlergrenze  für  einzelne  Strecken  um  ½  ihres  Betrages  bei
Stadtaufnahmen,  und  um  :⅜  bei  Renovationsmessungen  ausnahmsweise  genehmigt  werden.

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