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(Die Sigille der Landwehr Batalllone betreffend.)
Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten.
Auf BefehlSeiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Nach dem berichtlichen Gutachten des
königlichen Ober Kommando der Reserve Ar-
mee vom 24. Juni abhin wird hiermit be-
stimmt, daß diesenigen Landwehr Bataillone,
wesche keine Städte oder Märkte in ihren
Bezirken haben, nur ein einfaches Sigill,
ohne Wappenbild, mit der Inschrift:
„kandwehr Bataillon N. N.“ führen
sollen.
München den 17. Juli 1816.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General Sekretär-
G. von Geiger.
(Den Konkurs an der Central Peterindr Schule
betreffend.)
Der Kenkurs für die Aufnahme in die
känigliche Central Veterinr Schulehat dieses
Jahr am 20. Oktober statt, und nimmt sei-
nen Anfang früh 8 Uhr.
Alle diesenigen, welche dlese Aufnahme
wünschen, haben sich daher mit den in dem
organischen Edikte über das Vererindr Wesen,
Regierungsblatt 1 8lo. VIII. Stück, F. 10.
17 und 10 vorgeschriebenen Zeugnissen zu
versehen, und dieselben entweder noch vor
dem 1. Oktober einzusenden, oder bei ihrer
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persönlichen Anmeldung zum Konkurse ge-
hörig beizubringen.
München den 17. Juli 1816.
Königliche Central Veterinädr=
Schule.
Freiherr von Kesling.
Weymar.
(Den Unterricht für die Beschlagschmiede an der
Central VeterinärSchule betreffend.)
Die königliche Central Veterinr Schule
macht hiermit bekanne, daß der durch das
organische Edikt über das Veterinär Wesen
(Regierungsblatt 1810 VIII. Stück S. 2#.)
vorgeschriebene Unterricht für die Beschlag-
schmiede mit dem Monate Nooember seinen
Anfang nimmt.
Alle diejenigen, welche das Recht des
Hufbeschlages als Meister ausüben, oder ei-
ner Beschlagschmiede vorstehen wollen, ha-
ben sich daher noch vor dem 1. Rovember zur
Einschreibung einzufinden, und durch Nach-
suchung der unerläßlichen Approbation der
allerhöchsten Verordnung Genüge zu leisten.
München den 17. Juli 1816.
Königliche Central Vererinär=
Schule.
Freiherr von Kesling.
Weymar.
(Zutheilung zu den Landgerichten Wo. frathshau=
sen und Starnberg im Isarkreise.)
Am §. Juli l. J. wurde die vormalige
Hofmark Amerland defßinitiv mit dem
bandgerichte Wolfrathshausen, die Hofmark
Kempfenhausen hingegen mit dem Land-
gerichte Starnlerg vereiniget.