Metadata : Deutsche Wappenrolle.

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Tafel  XXI.

DIE  FLAGGEN  DER  DEUTSCHEN  SEEUFERSTAATEN.

A.  Königreich  Preussen.

Preussische  Kriegsflagge.  (Fig.  1.)

Dieselbe,  seit  dem  Jahre  1816  geführt  (Erlass  des  Kriegsministers
  von  Boyen  vom  28.  November),  ist  weiss,  besitzt  ein
Grössenverhältnis  von  3:5  und  ist  auf  !/,  der  Flaggenlänge
ausgezackt.  In  der  Mitte  des  nicht  ausgezackten  Teiles  erscheint
  der  preussische  Adler  in  der  Höhe  von  ?/,  der  Flaggenhöhe,
  oben  am  Flaggstock  das  Eiserne  Kreuz  in  der  Höhe  von
!/,  der  Flagge.  In  neuerer  Zeit  hat  man  hie  und  da  von  der  Auszackung
  des  Flaggtuches  abgesehen,  weil  die  Flaggenzipfel  sich
im  Winde  leichter  verwickeln  und  einreissei,  als  dies  bei  einem
vollen  Flaggtuch  der  Fall  ist.

Die  Kriegsflagge  wird  gehisst  als  Dienstflagge  auf  allen
Fahrzeugen  der  preussischen  Militärverwaltung  im  Gebiete  der
Binnenschiffahrt  und  auf  allen  preussischen  Staatsgebäuden,  die
nicht  ausschliesslich  den  Zwecken  der  Seeschiffahrt  dienen.

In  dem  Allgemeinen  Flaggen-  und  Salut-Reglement,  genehmigt
  durch  Allerhöchste  Kabinettsordre  vom  6.  Juli  1863,  wird
dieBerechtigung  zur  Führung  derKriegsflagge  ferner  zugesprochen:
Allen  Jachten  und  Lustfahrzeugen  des  Königlichen  Hauses,  allen
Festungen  und  Forts,  den  Königlichen  Gesandtschaften  und  Konsulaten
  (selbstverständlich  dermalen  nur  den  Preussischen  Gesandtschaften
  und  Konsulaten  innerhalb  des  Deutschen  Reiches,
weil  im  Auslande  nur  Dexische  Gesandtschaften  und  Konsulate
bestehen),  den  Schlössern  der  Mitglieder  des  königlichen  Hauses,
wenn  nicht  ohnehin  die  Standarte  gehisst  wird.

Den  Preussischen  Gesandtschaften  und  Konsulaten  steht  es
übrigens  nach  diesem  Reglement  auch  frei,  statt  der  Preussischen
Kriegsflagge  die  Preussische  Handelsflagge  zu  .hissen.

Preussische  National-  und  Handelsflagge.  (Fig.  11.)

Diese  ist  weiss,  besitzt  ein  Grössenverhältnis  von  3:5

und  wird  oben  und  unten  von  schwarzen  Streifen  eingefasst,  :

deren  Breite  je  !/,  der  Flaggenhöhe  beträgt.

Im  weissen  Felde  erscheint  der  preussische  Adler,  dessen
Achse  vom  Flaggstockrande  ?/,  der  Flaggenlänge  entfernt  ist.

Laut  Kabinettsordre  vom  22,  Mai  1818  wurde  in  Preussen
eineschwarz-weiss-schwarzeHandelsflagge  eingeführt;  dieKabinettsordre
  vom  12.  März  1823  hob  aber  diese  Bestimmung  auf  und
führte  die  oben  beschriebene  Handelsflagge  ein.

Nach  dem  Marineverordnungsblatt  vom  5.  Februar  1895
führt  Preussen  noch  folgende  Dienstflagger:

Dienstflagge  für  alle  Preussischen  Staatsfahrzeuge  im  Gediete
  der  Seeschiffahrt  und  für  solche  Preussische  Staatsgebäude,
die  ausschliesslich  den  Zwecken  der  Seeschiffahrt  dienen.  (Fisr.  III.)

Diese  Flagge  ist  der  Reichsdienstflagge  der  Marine  (Tafel  XXI,
Fig.  XVD)  vollkommen  gleich,  nur  erscheint  im  schwarzen  Streifen
am  Flaggstocke  ein  weisses,  quadratisches  Feld  mit  dem  preussischen
  Adler.

Dienstflagge  für  die  Preussischen  Staatsfahrzeuge  und  Staatsgebäude
  der  Verwaltung  des  Lotsenwesens  für  Seeschiffe.  (Fig  IV.)

 

Gleich  der  vorigen  nur  mit  den  roten  Initialen  L{otsen)
V(erwaltung)  neben  dem  Anker.

Dienstflagge  für  die  Fahrzeuge  der  Preussischen  Zollverwaltung
  im  Gebiete  der  Seeschiffahrt.  (Fig.  V.)

Neben  dem  Anker  erscheinen  die  Initialen  Z(oll)  V(erwaltung).


Dienstflagge  für  die  Preussischen  Staaisfahrseuge  und
Staatsgebäude  der  Fischereiaufsicht  im  Gebiete  der  Seeschifffahrt.
  (Fig.  VL)

Die  Initialen  F(ischerei)  A(ufsicht)  unterscheiden  diese  Flagge
von  den  vorher  beschriebenen.

Ausser  dieser  Flagge  führen  die  Oberfischmeister  noch
einen  dreieckigen  weissen  Siander  mit  den  roten  Initialen  F
und  A  (Fig.  VII)  am  Masttopp.  Die  Höhe  des  Standers  verhält
sich  zu  dessen  Länge  wie  9:  1IO,

Dienstflagge  für  Preussische  Staatsfahrzeuge  im  Gebiete  der
Binnenschiffahrt.  (Fig.  IX.)

Diese  Flagge  gleicht  der  Preussischen  Kriegsflagge,  nur
ist  das  Flaggtuch  unten  am  Flaggstock  unter  dem  Eisernen
Kreuz  mit  einem  unklaren,  gelben  Anker  bezeichnet.

Fahrzeuge  der  Militärverwaltung  führen  diese  Flagge  nicht,
sondern,  wie  bereits  früher  erwähnt,  die  Kriegsflagge.

Dienstflagge  für  die  Fahrseuge  der  Preussischen  Zollverwaltung
  im  Gebiete  der  Binnenschiffahrt.  (Fig.  X.)

Der  Anker  dieser  Flagge  wird  von  den  roten  Initialen  Z
und  V  beseitet.

Dienstflagge  für  die  Preussischen  Staatsfahrzeuge  der
Fischereiaufsicht  im  Gebiete  der  Binnenschiffahrt.  (Fig.  Xl.)

Hier  erscheinen  neben  dem  Anker  die  Buchstaben  F  und  A.

Die  Art  und  der  Ort  der  Hissung  der  Preussischen  Dienstflaggen
  entspricht  vollkommen  jener  der  Reichsdienstflaggen.

B.  Mecklenburg-Schwerin.

Seeflagge  von  Mecklenburg.  (Fig.  XII.)  Nach  Verordnung
vom  24.  März  1855  (Reg.-Bl.  1855,  Nr.  14)  ist  die  Seeflagge  von
Mecklenburg  blau-weiss-rot  quer  gestreift,  kommt  aber  derzeit
selten  mehr  in  Gebrauch.

Die  Zollverwaltung  führt  die  Reichsdienstflagge  (Tafel  XXI],
Fig.  XVI).  Der  obere  Streifen  am  Flaggstocke  aber  in  voller
Breite  belegt  mit  einem  gelben  Quadrate,  das  den  Stierkopf  von
Mecklenburg  zeigt.  (Fig.  XIH.)

Zu  Seiten  des  Ankers  erscheinen  die  roten  Initialen  Z  u.  V.

Die  Fischerei-Aufsicht  führt  die  gleiche  Flagge,  der  Anker
aber  beseitet  von  den  Initialen  F  und  A.  (Fig.  XIV.)

Der  Zäschhneister  benützt  denselben  Stander,  den  wir  bei
Preussen  (Fig.  VII)  vorgeführt  haben.

Der  »Mecklenburger  Heimatswimpel«  war  wie  die  Seeflagge
blau-weiss-rot  gestreift,  wird  aber  derzeit  nicht  mehr  geführt,