Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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5) Alle Sendungen an die Redaktion der Zeit- 
schrift für Baiern und die angränzenden 
Länder müssen frankirt seyon. In Muünchen 
selbst werden frankirte Briefe und Packete an die 
Redaktion, in der Kanfingergasse im Hause Nro. 1021. 
bei Hrn. Kaut, Schreibmaterialien = Händler ab- 
gegeben. 
6) Jeder Einsender hat irgend eine Addresse anzu- 
geben, unrer welcher mit demselben weiter korrespon- 
dirt werden kann. Uebrigens stehr es jedem Verfasser 
frei, zu bestimmen, ob und wie dessen Beiträge 
unterzeichnet werden sollen. 
7)) Auch erwartet die Redaktion rücksichtlich der Recen- 
sionsartikel die vorlänsige Aeußerung einiger Mitar= 
beiter über das ihnen gefällige Fach, um hiernach die 
Zutheilung der eingekommenen Bücher, Charten u. s. w. 
besorgen zu kdnnen. 
8) Alle jene Belträge, über deren Einrückung sich Re- 
daktion und Einsender nicht verstanden haben, werden 
diesen auf elnem denselben beliebigen Wege wieder 
zurückgegeben. Sie werden auch rücksichrlich des aus- 
gemittelten Honorars wo moglich durch Anweisungen 
in München, Augöburg, Nürnberg und Frankfurt 
das Geschäft erleichtern. 
9) Die Abtechnung mit den Mitarbeitern hat halbjaͤhrig, 
im Laufe des Julius und Jaͤnner statt. 
10) Frelexemplare werden nicht abgegeben. 
11) Die Buchhandlungen, Landcharten- und Kunstver- 
leger, welche in dieser Zeitschrift ihre Artikel angezeigt 
wissen wollen, werden eingeladen, ein Exemplar da- 
von, und ihre Cataloge frankirt an die Redaktion 
einzusenden.
	        
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